Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsbeginn am 16.12.2019?

3. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
sofiehatfragen
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsbeginn am 16.12.2019?

Hallo, irgendwie finde ich mich nicht zurecht mit den Urlaubsregelungen, habe nachgeschlagen und §5 Abs. 1 BUrlG usw gelesen, aber trotzdem nicht sicher: habe ich nun den einen Urlaubstag vom 2019 oder nicht? Oder erst nach 15.01.2020 oder nicht, weil das Kalenderjahr 2019 vorbei ist?
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand klären könnte: ja oder nein :)
Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Urlaubsansprüche erwirbt AN nur für volle Monate und bezogen auf das Kalenderjahr.
Für oder aus 2019 hast du also keinen Urlaubsanspruch.
Dann gibt es noch eine sechsmonatige Wartezeit, die endet bei dir mit dem 15/06/2020. Davor [u]kann /u] der AG dir Urlaub gewähren, muss es aber nicht. Nach dem Stichtag hast du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub 2020.

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