Urlaubsanspruch bei Krankheit - in voller Höhe?

8. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
cb0809
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Krankheit - in voller Höhe?

Hallo,
hoffe mir kann jemand helfen:

Bin seit 31.Mai 2005 krankgeschrieben, bekomme Krankengeld und befinde mich derzeit in der Widereingliegerung, Krankschreibung endet voraussichtlich am 31.12.2005. Habe bisher noch keinen Urlaubstag verbraucht.
Steht mir der Urlaubs noch in voller Höhe zu und habe ich Zeit ihn bis 31.3.2006 nehmen?

Vielen Dank und viele Grüße
cb0809

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo cb, wenn man von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeht ist dir der Urlaub bis 31.3. noch zu gewähren. Ein Tarifvertrag kann allerdings was anderes regeln, so einer gilt.

MfG

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#2
 Von 
cb0809
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo venotis,
danke das hilft mir schon weiter!

MFG
cb0809

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#3
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Waere die Uebertragung ins naechste Jahr nicht eigentlich auch noch im laufenden Jahr zu beantragen, oder ist das (bei der gesetzlichen Regelung) entbehrlich?

Gruss
CAM

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@murgab Eigentlich definitiv nur bei -> siehe roten Text

'(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. <font color=red>Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.</font>'
http://bundesrecht.juris.de/burlg/BJNR000020963BJNE000801308.html

...aber im Grunde schdet es ja nicht, wenn man eine nachweisliche Bestätigung hat.

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#5
 Von 
Aydin Ayse
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
hoffe mir kann jemand helfen:

Bin seit 18.8.2006 krankgeschrieben, bekomme Krankengeld und habe bisher noch keinen Urlaubstag verbraucht.
Steht mir der Urlaubs noch in voller Höhe zu und kann ich bei der AOK Urlaub beantragen?

Vielen Dank und viele Grüße

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo Aydin Ayse, der Urlaub für dieses Jahr steht dir noch zu, aber mit der AOK hat das nichts zu tun. Wenn du wegfahren willst, dann müsstest du das mit deiner Krankenkasse besprechen, insofern du weiter krankgeschrieben bist.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Aydin Ayse
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo venotis,
danke für dein schnellen Antwort, wie gesagt ich bin immer noch krankgeschrieben und werde noch paarwochen krankgeschrieben,Semtember werde ich operiert, und vor der ope wollte ich urlaup machen.
Meine Arbeitgeber gibt mir keine Urlaub, weil ich krankgeschrieben bin, und das AOK gibt mir auch kein Urlaub, obwohl ich von meinem Arzt eine Atest habe, das ich urlaub machen kann.

MFG

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#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Hallo Aydin,
das du krankgeschrieben bist, heißt nicht zwingend, dass du zu Hause im Bett liegen musst.
Letzte Woche habe ich von einem Fall gehört, da hatte sich einer das Schulterblatt gebrochen und lief einen Marathon mit (also ich wäre persönlich nicht auf so eine Idee gekommen;)). Die Kündigung war unwirksam, da der Mann von seinem Arzt eine Unbedenklichkeit für diese Tätigkeit erhalten hatte, die nicht schädlich auf den Genesungsverlauf war.
Vielleicht machst du gar keinen Urlaub sondern erholst dich körperlich und seelisch, um auf die OP besser vorbereitet zu sein. Oder unterstehst du einem Amtsarzt (vom Arbeitgeber eingeschaltet?)?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Beitrag vom Verfasser geloescht.

Gruss
CAM

-- Editiert von CAM am 12.07.2007 11:17:43

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#10
 Von 
Aydin Ayse
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo sika0304,

danke für dein antwort.

Heute hat mir AOK Urlaub gegeben für zwei Wochen, aber unbezahlt.
Obwohl ich eine Atest vom meinem Arzt habe, das ich vor dem ope eine Urlaub machen kann ( soll ) um mich zu erhollen.
Meine frage wäre, muß der AOK meine krankengeld nicht weiter zahlen während meinen Urlaub?

MFG
Aydin

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