Wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch wenn das Arbeitsverhältnis zum 1.9. des Jahres wegen Renteintritt beendet wird?
Und wirkt sich auf den Urlaubsanspruch aus wenn wegen Krankheit seit Mitte Januar das Krankengeld bezahlt wird, also die Krankheit seit Dezember der Vorjahres besteht und daher kein Tag mehr im laufenden gearbeitet wurde?
Wie verhält es sich wenn die Arbeitsunfähigkeit im letzten Monat vor der Rente doch nicht mehr verlängert wird, weil die Behandlung doch noch abgeschlossen wurde und so dann doch noch vor der Rente der letzte Monat doch noch gearbeitet wird, gibt es dann einen Unterschied?
Urlaubsanspruch bei Krankheit und Renteneintritt zum 1.9.
9. Juni 2020
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Frage vom 9. Juni 2020 | 11:43
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Krankheit und Renteneintritt zum 1.9.
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#1
Antwort vom 9. Juni 2020 | 12:56
Von
Status: Unbeschreiblich (35117 Beiträge, 5999x hilfreich)
Der AN kann seinen Urlaub beantragen und bei Genehmigung durch den AG auch antreten.ZitatUrlaubsanspruch wenn das Arbeitsverhältnis zum 1.9. des Jahres wegen Renteintritt beendet wird? :
Dann bleibt der Anspruch auf die Urlaubstage trotzdem bestehen.Zitatwenn wegen Krankheit seit Mitte Januar das Krankengeld bezahlt wird, also die Krankheit seit Dezember der Vorjahres besteht...? :
Dann kann der AN versuchen, seinen Urlaub im Monat August genehmigt zu bekommen und dann auch antreten. ODER er geht im August zur Arbeit und lässt sich zum Ende seiner Beschäftigung den Urlaubsanspruch abgelten/auszahlen.Zitatdie Arbeitsunfähigkeit im letzten Monat vor der Rente doch nicht mehr verlängert wird, :
Der AN sollte das möglichst bald mit seinem AG vereinbaren, wie das mit dem Urlaub gehen soll.
#2
Antwort vom 9. Juni 2020 | 13:48
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatdas möglichst bald mit seinem AG vereinbaren, wie das mit dem Urlaub gehen soll. :
Das ist aber weniger eine Frage was der AN selbst unternehmen kann sondern was bei der aktuellen Behandlung heraus kommt die könnte eben Ende Juli beendet sind muss aber nicht.
Klingt aber so als wäre es auf jeden Fall sinnvoll den Urlaub für August zu beantragen wird der genehmigt alles gut, dann hängt es ja davon ab ob die Behandlung beendet ist dann wird der Urlaub genommen und fertig und wenn die Behandlung weiter geht dann muss der Urlaub eben vergütet werden.
-- Editiert von msn526171-46 am 09.06.2020 14:01
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#3
Antwort vom 9. Juni 2020 | 15:02
Von
Status: Unbeschreiblich (35117 Beiträge, 5999x hilfreich)
Doch. Der AN sollte die Urlaubsfrage klären. Das kann er selbst unternehmen. Der AG muss dazu momentan gar keine Kenntnis haben, denn immerhin wurde der AN schon seit mehr als 6 Monaten nicht mehr im Betrieb gesehen. Evtl. weiß der AG nicht, dass der AN am 1.9. in Rente geht...ZitatDas ist aber weniger eine Frage was der AN selbst unternehmen kann :
Ja, so sollte es auch klingen.ZitatKlingt aber so :
Viel Glück!
#4
Antwort vom 9. Juni 2020 | 19:58
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Rentenantrag wurde ja Ende Februar schon gestellt, der AG ist also schon informiert, aber der Urlaubsantrag und auch die formale Kündigung zum 31.8. ist jetzt raus gegangen.
Bleibt die Frage was passiert wenn der Urlaubsantrag abgelehnt wird, bzw. ist das unter den Umständen überhaupt möglich wenn klar ist, dass der Urlaubsanspruch sonst gar nicht mehr genutzt werden kann?
#5
Antwort vom 9. Juni 2020 | 21:59
Von
Status: Unbeschreiblich (35117 Beiträge, 5999x hilfreich)
Dann gibt es 2 Möglichkeiten:Zitatwenn der Urlaubsantrag abgelehnt wird :
1. der AN arbeitet im August und bekommt den Urlaubsanspruch abgegolten/vergütet.
2. der AN ist noch weiterhin AU und bekommt den Anspruch abgegolten/vergütet.
Genau dafür gibts die Abgeltung in Geld statt in Erholungszeit.Zitatdass der Urlaubsanspruch sonst gar nicht mehr genutzt werden kann? :
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