Hallo,
ich habe im Internet verschiedene Aussagen zu diesem Thema gefunden und hoffe durch Ihre Hilfe Klarheit zu bekommen.
Ich möchte zum Sommer meinen aktuellen Job kündigen. Laut Vertrag habe ich 30 Tage Urlaub. Wie kann ich meinen Urlaubsanspruch korrekt berechnen wenn ich entweder zum 30.06. oder zum 31.07. kündige? Ich habe gelesen dass bei einer Kündigung nach dem 1.7. Anspruch auf den gesamten Urlaub besteht.
In meinem Vertrag steht dazu: "Soweit das Arbeitsverhältnis nicht das gesamte Jahr besteht wird der, über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehende Urlaub anteilig gewährt."
Das hieße, dass ich im Falle einer Kündigung nach dem 1.7. nicht die 30 Tage bekäme sondern nur den Mindesturlaub + vertraglicher Urlaub anteilig?
Herzlichen Dank für ein paar aufklärende Worte hierzu
Urlaubsanspruch bei Kündigung 2. Jahreshälfte
24. März 2014
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Frage vom 24. März 2014 | 17:58
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Kündigung 2. Jahreshälfte
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#1
Antwort vom 24. März 2014 | 18:19
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Das Datum des Arbeitsbeginns wäre hier für eine Beantwortung hilfreich.
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#2
Antwort vom 24. März 2014 | 18:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
August 2010
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#3
Antwort vom 24. März 2014 | 19:05
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
Für den gesetzlichen Urlaubsanspruch gilt das er voll besteht wenn du in der zweiten Jahreshälfte aus dem Betrieb ausscheidest. Der das gesetzliche Mindestmaß überschreitende Urlaubsanteil wird anteilig gewährt.
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