Hallo,
ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen...
Folgendes Problem: seit dem 03.07.07 arbeite ich für eine Zeitarbeitsfirma. Da die Vertrage zwischen der "Leihfirma" und der Zeitarbeitsfirma heute (14.12.07) auslaufen, habe ich heute die kündigung zum 27.12.07 bekommen. Laut Kündigung unter Berücksichtigung meiner vorhandener Gleitzeit und Urlaubsanspruch.
Ich habe eine 5 Tage Woche/35 Stunden, laut Arbeitsvertrag ein Urlaubsanspruch unter 6 Monaten nach den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetz, ab den 7. Monat 24 Tage. So wie ich informiert bin, sind das dann 20 Tage/Jahr : 12 (Monate) x 5 ( volle gearbeitete Monate).
Mein Gleitzeitkonto ist mit 35 Stunden voll gefüllt.
Egal wie ich dann rechne, komme ich nicht auf eine "fristgerechte Kündigung" zum 27.12.07. Wer weiß, wie man das berechnet (da ja auch Feiertage dazwischen sind). Heute, 14.12.07 habe ich noch volle 7,5 Std. gearbeitet (7 Std. werden bezahlt, 0,5 Std. Gleitzeit). Wann wäre dann der Kündigungstag unter Berücksichtigung von noch 35 Stunden Gleitzeit plus den Urlaubsanspruch und der Feiertage?
Für jegliche Hilfe bedanke ich mich im voraus!
Gruß
twiepsy
Urlaubsanspruch bei Kündigung (Zeitarbeit)
Hallo!
Die zeit, die du überhast, wird meiner Meinung nach dann ausgezahlt, da kannst du aber bei deiner ZA noch einmal nachfragen, die geben dir dann da Auskunft drüber.
Ist ne ganz normale Sache. Bei mir wären das dann so, wie du schreibst, 8 tage Urlaub und der Rest Überstunden.
MfG
Cussy
Hallo
und Danke für die Antwort. Ich verstehe aber das Kündigungsschreiben so, dass Gleitzeit und Resturlaub zu den Kündigung zum 27.12.07 schon angerechnet ist, somit keine übrige "Zeit" ausgezahlt wird.
Wortlaut der Kündigung:
...hiermit kündigen wir das Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 27.12.2007, unter Einbeziehung der Gleitzeitstunden und des Resturlaubes.
Somit wäre die Kündigung zum 27.12.2007 meiner Rechnung nach nicht richtig, denn:
14.12.2007 = letzter Arbeitstag
17.12 - 21.12.2007 Gleitzeit (5 x 7 Std. = 35 Std.)
Dann noch der Resturlaub. Wenn meine Rechnung richtig ist (5/12 von 20 Tagen = 8 Tage) wäre das der 24.12, 27.12, 28.12, 31.12., 2.1,3.1,4.1,7.1.08, den ich mit dem Urlaubsanspruch "überbrücke". Somit wäre doch eine Kündigung erst zum 08.01.2008 wirksam. Oder sehe ich das falsch?
Gruß
twiepsy
-- Editiert von twiepsy am 14.12.2007 20:32:17
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Hallo, wenn noch Urlaub 'übrig' ist, wird der ausgezahlt. Die Kündigungsfrist verlängert sich dadurch nicht.
MfG
Und jetzt?
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