Urlaubsanspruch bei Kündigung des Arbeitnehmers

1. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jamie86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Kündigung des Arbeitnehmers

Hallo!
Mein Problem ist folgendes;
Am 22.10.07 habe ich bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen und die haben mich noch am gleichen Tag in ein Callcenter vermitteln können. Nun ist es so, dass ich einen besseren Job in Aussicht habe und so fristgerecht am 28.03.08 zum 11.04.08. Die Kündigungsfrist beträgt ja nur 2 Wochen. Nun ist es so dass die Zeitarbeitsfirma mir sagte, dass ich noch bis zum 9.04.08 in das Callcenter weiter gehen müsste und dass ich selbst bis zum 7.04.08 nicht sagen darf, dass ich das Callcenter verlasse. Das heist im Klartext das ich mir am 10. und am 11.04 freinehmen soll. In meinen Unterlagen steht aber, dass ich 24 Urlaubstage im Jahr habe. Das heist dass ich eigentlich insgesamt 24/12*3= 6Tage Urlaubsanspruch habe. Warum kann ich aber nur am 10. und 11. frei nehmen?
Ich will und kann nicht länger dieses Callcenter besuchen weil ich sonst durchdreh.

Gib es einen Weg doch noch mehr Urlaub nehmen zu können, oder kenne ich irgendein bestimmtes Gesetz nicht?

-- Editiert von jamie86 am 01.04.2008 22:24:24

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jamie86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Schade, dasss keiner antwortet, weil mich diese Situation schon sehr belastet...

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#2
 Von 
laertes
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

vorneweg: ich bin Laie und vertrete nur meine Meinung und meine Rechtsansicht (welche beliebig falsch sein kann).

1. ich sehe einen Urlaubsanspruch von 5 (November bis einschließlich März) x 2 (24 Tage / 12 Monate) Tagen = 10 Tage

(Voraussetzung dafür wäre ein Arbeitsvertrag von 5 Wochentagen mit 35-40 (???)Wochenarbeitsstunden)

Falls sie bis jetzt noch keinen Urlaub hatten (z.B. Weihnachten) könnte man davon ausgehen, dass sie Anspruch auf 10 Tage Urlaub haben. Jedoch können Betriebliche Anforderungen dazu führen, dass Sie bei einer Kündigung Resturlaub über haben, den der AG auszahlen muss.

ich würde versuchen einen Urlaubsantrag über die Restlichen Urlaubstage zu stellen mit der bitte um schriftliche Bestätigung / Ablehnung und Begründung.

Achja: bei mir auf der Lohnabrechnung steht mein Resturlaubsanspruch mit drauf. Bei Ihnen nicht?

Gruss
Laertes

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Es geht wohl um den urlaubsanspruch von 2008, da der Anspruch aus 2007 ohnehin zum 31.03. verfallen wäre. Die 6 Tage sind also korrekt.

Wenn aus betrieblichen Gründen der Urlaub nicht gewährt werden kann bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, dann ist er abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG ).

Allein der Umstand, dass es diese gesetzliche Vorschrift gibt, zeigt schon, dass es schwierig sein wird, durchzusetzen, dass man den vollen Urlaub bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nehmen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
laertes
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 3x hilfreich)

Es geht wohl um den urlaubsanspruch von 2008, da der Anspruch aus 2007 ohnehin zum 31.03. verfallen wäre. Die 6 Tage sind also korrekt.

Ups, das hab ich wohl übersehen. Danke für die Korrektur!

Gruss
Laertes

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jamie86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mit meinem Arbeitgeber telefoniert und er sagte, dass ich insgesamt nur Anspruch auf 5Tage habe, da ich mich noch in der Probezeit befinde.
Aber warum steht dann auf der Abrechnung 24 Tage Urlaub, wenn ich nach meinem Arbeitgeber aber nur 20Tage habe?

:augenroll:

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#6
 Von 
laertes
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi,

steht im Arbeitsvertrag ein Urlaubsanspruch von 24 Tagen / Jahr oder von 20 Tagen / Jahr?

Warum sollte dieser Anspruch durch die Probezeit geändert werden? steht dazu irgendwas im Arbeitsvertrag?

gruss
laertes

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Das hört sich nach dem altbekannten Problem von Arbeits- und Werktagen an.

Ich nehme an (Glaskugel wurde befragt), dass in deinem Vertrag 24 Werktage stehen. Du bist aber nur an 5 Tagen in der Woche tätig und musst auch nur für eine gesamte Woche 5 Tage Urlaub nehmen. Wenn dem so ist, hat dein AG recht, denn 24 Werktage = 20 Arbeitstage.

Wobei, wenn meine Vermutung richtig sein sollte, dann verstehe ich deinen AG nicht, denn dass der Urlaub in der Probezeit kürzer sein soll als danach erschließt sich mir nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Der Gesamtumfang des Urlaubsanspruch ist ja nur ein Aspekt. Der beträgt wahrscheinlich 6 Tage, was man aber auch noch genauer prüfen könnte.

Es besteht aber kein Anspruch, dass dieser Urlaubsanspruch auch noch vor Ablauf der Kündigungsfrist komplett gewährt werden muss. Der AG will aus betrieblichen Gründen nur 2 Tage gewähren, was dazu führt, dass der Rest (4 Tage) ausbezahlt wird.

Ich habe Jamie86 nicht so verstanden, dass der AG behauptet hätte, der gesamte Urlaubsanspruch würde nur 2 Tage umfassen.

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