Hallo
,
Ich möchte mein Arbeitsverhältnis morgen (25.07.11) zum 08.08.11 kündigen. Ich bin in einer Zeitarbeitsfirma seit dem 28.3.2011 angestellte 35 Std. Woche, laut Vertag 14 Tätige Kündigungsfrist. Ich haben für das Jahr 2011 laut Vertrag 18 Urlaubstage. Und hab auf meinen Zeitkonto 25Std. Überstunden.
Muss ich dann morgen 25.07.11 noch Arbeiten? Oder kann ich sofort in Urlaubgehen.
Und kann ich zum 1.8.2011 bei meinen neuen Arbeitgeber schon anfangen?
Ich danke sehr im Voraus für die Information und sende beste Grüsse!
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-- Editiert am 24.07.2011 21:25
Urlaubsanspruch bei Kündigung duch Arbeitnehmer
24. Juli 2011
Thema abonnieren
Frage vom 24. Juli 2011 | 21:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Kündigung duch Arbeitnehmer
#1
Antwort vom 24. Juli 2011 | 21:45
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2540x hilfreich)
Welcher TV?
quote:
Ich haben für das Jahr 2011 laut Vertrag 18 Urlaubstage.
Das steht möglicherweise im AV, ist aber nicht ganz korrekt, wenn Sie länger als 6 Monate dort beschäftigt gewesen wären.
Auf jeden Fall haben Sie keinen Anspruch auf 18 Tage, wenn Sie bereits zum 8.8. kündigen. Dann besteht nur anteilger Anspruch für 4 volle Beschäftigungsmonate, also 4/12 von 20 Urlaubstagen.
quote:
Muss ich dann morgen 25.07.11 noch Arbeiten?
Wenn Sie für morgen keinen Urlaub beantragt und genehmigt bekommen haben, ja.
quote:
Oder kann ich sofort in Urlaubgehen.
Sie können sich nicht selbst beurlauben! Ist das Ihr erstes Arbeitsverhältnis?
quote:
Und kann ich zum 1.8.2011 bei meinen neuen Arbeitgeber schon anfangen?
Nein. Das geht nur wenn der jetzige AG zu einem Aufhebungsvertrag bereit ist.
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