Urlaubsanspruch bei Kündigung in der 2. Jahreshälfte

1. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
go491939-88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Kündigung in der 2. Jahreshälfte

Hallo,

Ich habe mal ein Problem und fasse mal kurz zusammen:

-Arbeitgeber fristgerecht gekündigt zum 31.07.18
-jährlicher Urlaub laut Vertrag 26 Tage
-Arbeitsverhältnis besteht seit mehreren Jahren
-im Arbeitsvertrag steht:

Zitat:
"Bei Eintritt in der ersten Jahreshälfte oder Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt; die Kürzung erfolgt allerdings nur insoweit, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird."


Meiner Meinung nach steht mir in dem Zusammenhang der jährliche Mindesturlaub von 20 Tagen zu.
Mein Arbeitgeber will mir allerdings nur anteilig 17 Urlaubstage gewähren.

Ist mein Arbeitgeber im Unrecht? Wenn ja, und er sich weigert das einzugestehen, wie muss ich weiter vorgehen? Muss ich mir einen Anwalt nehmen?
Ich muss die 20 Tage leider undebingt Urlaub nehmen.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

Gruß

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Wie viele Urlaubstage haben Sie denn dieses Jahr schon genommen?
Sie haben eine 5-Tage-Woche?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
go491939-88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich habe eine 5-Tage Woche.
Ich habe bereits 8 Tage Urlaub genommen. Weitere 12 will/muss ich noch nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Und die dürften Sie theoretisch auch nehmen. Praktisch bleibt die Frage, ob das noch möglich ist oder eben sonst die Auszahlung fällig ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
go491939-88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso sollte es nicht möglich sein? Aus einem wichtigen betrieblichen Grund? Den muss er mir erstmal nennen.

Wie gehe ich vor wenn mein Arbeitgeber sich weigert das Gesetz anzuerkennen (dass mir 20 Tage zustehen und nicht 17)?

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