Urlaubsanspruch bei Kündigung in der Probezeit / 4 Wochen

18. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb510181-10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Kündigung in der Probezeit / 4 Wochen

Hallo zusammen, vlt. Kann mir ja jemand hierbei helfen. Ich selbst komm nicht mehr weiter.

Person A. Beginnt ein Arbeitsverhältnis bei Firma x am 16.08.19
Da die Stelle leider nix für Person A ist, kündigt diese. Letzter Arbeitstag ist der 24.09.19

Urlaubstage pro Jahr 28

Hat Person A Anspruch auf Anteiligen Urlaub?
Theoretisch pro zugehörigkeitsmonat 1/12.
Nur zählen die 2 "halben Monate" welche zusammen ja ein ganzer Monat sind, auch als Zugehörigkeitsmonat?



Danke!
Grüße
Max

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Urlaubsanspruch entsteht für jeden vollen Monat. Wobei es ein beliebtes Missverständnis ist, Monat gleich Kalendermonat zu sehen. In der Tat ergibt auch die Beschäftigung vom 16 des einen Monat bis zum 15 des anderen Monats einen ganzen Monat.

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