Urlaubsanspruch bei Kündigung in der Probezeit

12. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Claube
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Kündigung in der Probezeit

Mir wurde am 11.7.05 zum 25.7.05 fristgereich in der Probezeit gekündigt. Nun habe ich noch einen restlichen Urlaubsanspruch von 6 Tagen. Im Kündigungsschreiben wurde darauf jedoch nicht eingegangen. Kann ich eine Auszahlung der 6 Tage forder ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chris83KA
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 28x hilfreich)

kannst du machen, aber ich würde sie an deiner stelle nehmen.
müssten sie dir normalerweise geben, wenn nicht müssen sie es auszahlen.

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Einen Rechtsanspruch auf Auszahlung gibt es nicht. Grundsätzlich muß der Erholungsurlaub genommen werden.
Eine Auszahlung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Claube
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Mein Problem ist nur, dass ich den Resturlaub gar nicht mehr nehmen kann, da mir ja vorgestern zum 25.7.05 gekündigt wurde. Was kann man da machen ? Am liebsten wäre es mir, wenn man die Kündigung um 6 Tage nach hinten schiebt. Habe ich dazu einen Anspruch ?

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#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 292x hilfreich)

Einen Anspruch auf ein Hinausschieben der Kündigung hast du nicht. Wieso kannst du die sechs Tage nicht mehr nehmen? Heute ist der 13. Juli - bis zum 25. sind es ab morgen gerechnet noch acht Arbeitstage. Damit wäre dann Freitag dein letzter Arbeitstag.

Sprich doch deinen Vorgesetzten oder die Personalabteilung darauf an. Die wissen schließlich auch, dass du noch einen Urlaubsanspruch hast.

Gruß karamel

-- Editiert von karamel am 13.07.2005 09:51:07

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