Hallo,
Ein AN möchte zum 02.09. Eine neue stelle antreten und daher zum 31.08. Aus dem jetzigen Arbeitsverhältnis ausscheiden.
Der AN ist länger als 6 Monate bei dem AG beschäftigt, demzufolge ist die Wartezeit von 6 Monaten bereits verstrichen.
Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.
Aktuell sind auf dem Urlaubskonto des AN noch 27 Tage.
Im Arbeitsvertrag stehen bspw. folgende Sätze:
§2 Dauer des Arbeitsverhältnisses
-3. Für das Arbeitsverhältnis gelten die jeweiligen Tarifverträge für das Vulkaniseur-Handwerk.
§4 Lohnfortzahlung/ Urlaub
- Lohnfortzahlung, Urlaubsanspruch richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen bzw. Nach etwa bestehenden verbindlichen Tarifverträgen.
§14 Arbeitszeit
- Es wird eine wöchentliche Arbeitszeit von 40std in einer 6-Tage Woche vereinbart.
Meinen bisherigen suchen zufolge, hat der AN rechtlich gesehen einen Anspruch auf den vollen mindesturlaub von 24 Tagen, da er in der 2. Jahreshälfte ausscheidet.
Kann man aufgrund der Sätze im Arbeitsvertrag ersehen ob für den Urlaub, bzw ob überhaupt ein Tarifvertrag für den AN bzw.AG bindend oder gültig ist? Wo kann man diesen einsehen ?
Und je nachdem was im Tarifvertrag steht - falls es einen gibt - hat der AN anteiligen bzw vollen Anspruch auf die restlichen 3 Tage.
Könnt ihr mir anhand meiner Beschreibung sagen ob die Rechnung so stimmt, und ob ein Tarifvetrag über die restlichen 3Tage entscheidend ist ?
Laut Aussage aus der "Personalabteilung" des AG "wird das bei ihnen immer anteilig gemacht".. Das kann so ja wohl nicht stimmen oder ?
Vielen dank im Voraus
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Urlaubsanspruch bei Kündigung - stimmt die Rechnung so?
18. März 2013
Thema abonnieren
Frage vom 18. März 2013 | 13:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Kündigung - stimmt die Rechnung so?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 18. März 2013 | 14:15
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 30x hilfreich)
Urlaubstage pro Monat mal gearbeitete Monate minus bereits genommene Urlaubstag gleich Resturlaubsanspruch.
Die angegebenen und Vertraglich vereinbarten Urlaubstage sind auf das Jahr angegeben.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 18. März 2013 | 19:39
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
quote:
Kann man aufgrund der Sätze im Arbeitsvertrag ersehen ob für den Urlaub, bzw ob überhaupt ein Tarifvertrag für den AN bzw.AG bindend oder gültig ist? Wo kann man diesen einsehen ?
Der Tv muss beim AG zur Ansicht ausliegen, wenn er angewendet wird. Bei solchen wischi-waschi-Formulierung
quote:
-3. Für das Arbeitsverhältnis gelten die jeweiligen Tarifverträge für das Vulkaniseur-Handwerk.
ist jedoch regelmässig unklar, ob überhaupt ein TV angewendet wird.
quote:
Meinen bisherigen suchen zufolge, hat der AN rechtlich gesehen einen Anspruch auf den vollen mindesturlaub von 24 Tagen, da er in der 2. Jahreshälfte ausscheidet.
Richtig. Mit der Einschränkung: der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werk tagen bezieht sich auf eine 6-Tage-Woche.
quote:
Laut Aussage aus der "Personalabteilung" des AG "wird das bei ihnen immer anteilig gemacht".. Das kann so ja wohl nicht stimmen oder ?
Das Problem taucht jedes Jahr wieder neu auf, vor allem ab der 2. Jahreshälfte. Aus dem Bauch heraus 12teln die meisten Personaler hrundsätzlich das ganze Jahr über, vielen AN fällt das gar nicht auf und finden es wahrscheinlich in Ordnung. Nur mit der Rechtslage hat das nichts zu tun. Siehe auch die erste Antwort auf Ihren Beitrag.
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