Urlaubsanspruch bei Resturlaub

21. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
HyperViper
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 8x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Resturlaub

Hallo!

Ich leg gleich mal los.

Ich habe dieses Jahr meinen Resturlaub vom letzten Jahr verbraucht. Das waren ungefähr 2 Wochen. Für dieses Jahr stehen mir noch 25 Tage zur Verfügung.
14 Tage sind für den September verplant. Bleiben also noch 11.
Jetzt meine Frage: Ich bin im öffentlichen Dienst und ich weis nicht wie die Regelungen genau dort sind.
Habe ich Anspruch auf meinen Urlaub von diesem Jahr obwohl ich die Urlaubstage vom letzten Jahr verbraucht habe? Und zweitens: Wie soll ich reagieren wenn meine Diensteinteilung sich quer stellt?
Ich sage noch dazu das ich Straßenbahnfahrer bin und manchmal ein Chaos in der Firma ist.

Ich habe der Diensteinteilung bereits erklärt das ich mit meiner Freundin in die USA fliegen möchte, weil wir uns im September ein Space Shuttle Start anschauen möchte. Jetzt verschiebt sich der Start auf Ende Oktober und ich befürchte das sich die Diensteinteilung wieder querstellen möchte.

Ich bedanke mich schon mal für jede vernünftige Antwort! Danke!!!

-----------------
" "




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8092x hilfreich)

Wie läuft das mit der Bewilligung von Urlaub üblicherweise? Man spricht mit der "Diensteinteilung"?
Sinnvoll ist auf jeden Fall, einen schriftlichen Urlaubsantrag einzureichen.
Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers geht vor, betriebliche Interessen können in Ausnahmesituationen (Keller unter Wasser u.ä.) vorgehen. Personalmangel ist kein Grund, um einen Urlaubsantrag abzulehnen.
Sie können den Personalrat ansprechen, ob der hilft, wenn sich die Einteilung quer stellt. Wenn es hart auf hart kommt können Sie Ihren Anspruch einklagen.
Der Resturlaub aus dem Vorjahr steht in keinem Zusammenhang mit dem Urlaub von diesem Jahr. Sie haben den vollen Urlaubsanspruch.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2473x hilfreich)

Stellt sich deine Behörde quer bleibt nur der Rechtsweg.

Am besten frühzeitig alle Urlaubstage beantragen die du brauchst. Wenn es eh Ärger gibt würde ich eine "Sollbruchstelle" einfügen. Also nicht der Spaceshuttleflug, sondern "Weihnachten" ist dir wichtig. Aber weil du so nett bist verzichtest du auf Weihnachten und nimmst eben im Sept. Urlaub :-)



-----------------
"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HyperViper
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 8x hilfreich)

Erstmal danke für eure Antworten.

Es sieht momentan so aus das pro Tag an die 21 Leute fehlen und so einige Straßenbahnen einfahren müssen. Egal wo es Probleme gibt, setzt sich unser Betriebsrat nicht richtig für uns ein. Ich wollte grad vor kurzem ein freies Wochenende auf das nächste schieben. Selbst das wurde nicht genehmigt.
Tja, vorgestern hab ich mir einen Bänderanriss am rechten Fuss zugezogen und musste es ja der Diensteinteilung sagen das ich krank geschrieben bin. Daraufhin meinte die Leiterin der Diensteinteilung wortwörtlich zu mir: "Ja, jetzt hast du ja was du wolltest, hast das nächste Wochenende also auch frei." Ich hab darauf nur geantwortet das ich mir bestimmt nicht mit Absicht einen Bänderanriss zulege. Daraufhin: "Jaja, das sieht aber schon merkwürdig aus. Also, bis Sonntag dann." In einem richtig übersarkastischem Ton.
Nur, das ihr mal lesen könnt, wie die Verkehrsbetriebe hier zu ihren Fahrern so sind.

Und über die Weihnachtsfeiertage fahr ich sowieso gerne. Die Leute sind nett, man hat keinen so großen Stress und man bekommt die Feiertagszulage! ;-)))))



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2473x hilfreich)

Oh du armer Angestellter mit sicherem Job bei einer Behörde die niemals Bankrott gehen wird.

Feiertagszuschlag bekommen nicht mehr all zu viele.

K.

-----------------
"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 296.409 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
119.748 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.