Urlaubsanspruch bei Teilzeit

3. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
ravensburg
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Hallo, ich arbeite zur Zeit 8 Stunden in der Woche, d.h. 1,36 Stunden am Tag. In unserem Betrieb ist ein Urlaubsanspruch bei Vollzeit 30 Tage. Mein Arbeitgeber meint mir stehen 6 Tage zu.
Jeder Tag wird mit 1,36 Stunden berechnet, das würde heissen ich habe 1 Woche Urlaub. Ich denke aber, dass ich auch Anspruch auf 30 Tage habe diese aber auch nur mit 1,36 Stunden berechnet werden. Wer kann mir helfen?
Mirjam

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"MG"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-461
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 362x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8089x hilfreich)

lysan.de/Teilzeit-Urlaub.html:

Auch für den Erholungsurlaub gilt bei Teilzeitbeschäftigten das gleiche, wie bei Vollzeitbeschäftigten. Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer jährlich Anspruch auf vier Wochen bezahlten Erholungsurlaub. Dies ist die Mindestgrenze. Durch Tarifvertrag oder arbeitsvertragliche Regelung kann der Urlaub erweitert werden.

Für Teilzeitbeschäftigte ist wichtig zu wissen, dass es insofern nicht darauf ankommt, wie viele Tage oder Stunden in der Woche der Arbeitnehmer arbeitet. An der Zahl der Urlaubswochen ändert sich nichts. Auch der, der beispielsweise nur einen Tag pro Woche arbeitet, kann, wenn er sich drei Wochen Urlaub nehmen will, eben genau diesen Tag freimachen.

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