Hallo, ich arbeite zur Zeit 8 Stunden in der Woche, d.h. 1,36 Stunden am Tag. In unserem Betrieb ist ein Urlaubsanspruch bei Vollzeit 30 Tage. Mein Arbeitgeber meint mir stehen 6 Tage zu.
Jeder Tag wird mit 1,36 Stunden berechnet, das würde heissen ich habe 1 Woche Urlaub. Ich denke aber, dass ich auch Anspruch auf 30 Tage habe diese aber auch nur mit 1,36 Stunden berechnet werden. Wer kann mir helfen?
Mirjam
-----------------
"MG"
Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



--- editiert vom Admin
lysan.de/Teilzeit-Urlaub.html:
Auch für den Erholungsurlaub gilt bei Teilzeitbeschäftigten das gleiche, wie bei Vollzeitbeschäftigten. Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer jährlich Anspruch auf vier Wochen bezahlten Erholungsurlaub. Dies ist die Mindestgrenze. Durch Tarifvertrag oder arbeitsvertragliche Regelung kann der Urlaub erweitert werden.
Für Teilzeitbeschäftigte ist wichtig zu wissen, dass es insofern nicht darauf ankommt, wie viele Tage oder Stunden in der Woche der Arbeitnehmer arbeitet. An der Zahl der Urlaubswochen ändert sich nichts. Auch der, der beispielsweise nur einen Tag pro Woche arbeitet, kann, wenn er sich drei Wochen Urlaub nehmen will, eben genau diesen Tag freimachen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten