Urlaubsanspruch bei Teilzeit und unregelmäßiger Arbeitszeit

23. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
toni99
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Teilzeit und unregelmäßiger Arbeitszeit

Hey!

Zum 01. Oktober habe ich eine Stelle als Verkäufer bei Teilzeit 18 Stunden angenommen. Jedoch frage ich mich wie es jetzt mit meinem Urlaub verläuft. Wie gesagt arbeite ich 18 Stunden in der Woche (mal mehr mal weniger) bei immer unterschiedlicher Verteilung auf die Woche (Montag bis Samstag). Dazu hätte ich jedoch ein paar Fragen...

1. Da mein Arbeitsvertrag auf 6 Monate befristet (Probezeit 3 Monate) ist, müsste ich doch eigentlich keine Wartezeit haben was den Urlaubsanspruch angeht. Ab wann kann ich den also nehmen? In meinem Arbeitsvertrag steht das mit der 6-monatigen Wartefrist, aber die kann ich ja aufgrund der Befristung schon nicht erfüllen. Soll ich da einfach mal einen Vorgesetzten fragen wie das nun abläuft?

2. Ich weiß, dass sich der Urlaub aus den tatsächlich gearbeiteten Tagen ergibt, jedoch weiß ich nicht, ob ich mit 20 oder 24 Tagen rechnen muss. Da ich theoretisch von Montag bis Samstag einsetzbar bin eigentlich mit 24 Tagen (mögliche 6 Tage in der Woche), oder? Sprich: Anzahl der Arbeitstage x 24 / 260, richtig?

3. Man muss den im Jahr erwirkten Urlaub ja auch in entsprechendem Jahr nehmen.
- Soll ich also meinen Arbeitgeber noch darauf ansprechen wie es dieses Jahr aussieht?
- Was wenn er mir keinen Urlaub mehr dieses Jahr gewährt?
- Was wenn mir gesagt wird, dass es meinetwegen eine Frist von 3 Monaten gibt? Geht das?
- Wird dann der Urlaub automatisch auf das nächste Jahr übertragen? Oder gilt dann die Regelung, dass man den Urlaub bis Ende März genommen haben muss?
- Und wie verhält sich das mit dem Dezember, da sich der Urlaubsanspruch aufgrund der unregelmäßigen Arbeitstage und -zeiten ja erst ergibt? Wird dann der Urlaubsanspruch, der sich aus dem Dezember ergibt auf das nächste Jahr übertragen? Oder gilt da auch die Regelung mit März?

Ich weiß es sind viele Fragen, aber die interessieren mich gerade. Ich möchte auch ungerne meinem Arbeitgeber in irgendeiner Weise auf die Füße treten, da ich noch in der Probezeit bin.

Schon mal vielen Dank im Voraus!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Lies das Bundesurlaubsgesetz - das wird die meisten deiner Fragen beantworten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
toni99
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Lies das Bundesurlaubsgesetz - das wird die meisten deiner Fragen beantworten.


Naja, mehr oder weniger. Dass ich die Wartezeit nicht erfüllen kann ist klar, jedoch bleibt ja die Frage offen wenn aus betrieblichen Gründen dieses Jahr kein Urlaub abgegolten werden kann. Nicht dass ich Anfang nächsten Jahres dann da stehe und man sagt "Nö, Pech gehabt".

Und die Frage mit dem Dezember kann ich mir auch nicht ganz beantworten. Oder gilt da einfach die Regel mit einem Zwölftel des Jahresurlaub pro Monat genauso?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Dann hast du nur 'diagonal' gelesen: In diesem Fall wird der Urlaub natürlich ins kommende Jahr übertragen. Ein neueres EuGH-Urteil schützt die AN-Rechte sogar dahingehend, dass das ohne Antrag gilt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

1. Der Arbeitgeber darf u.a. aus betrieblichen Gründen Urlaub verweigern. Im Handel dürfte die Weihnachtsaison ein solcher Grund sein.
2. Was steht denn zum Urlaubsanspruch im Vertrag? Bei einem halben Jahr Anstellung ist auch mit dem halben Jahresurlaub zu rechnen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
toni99
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Dann hast du nur 'diagonal' gelesen: In diesem Fall wird der Urlaub natürlich ins kommende Jahr übertragen. Ein neueres EuGH-Urteil schützt die AN-Rechte sogar dahingehend, dass das ohne Antrag gilt.


Was heißt "in diesem Fall"? Worauf beziehst du das jetzt bzw woran machst du das fest?

Zitat (von altona01):
2. Was steht denn zum Urlaubsanspruch im Vertrag? Bei einem halben Jahr Anstellung ist auch mit dem halben Jahresurlaub zu rechnen.


Im Arbeitsvertrag steht nichts. Nur, dass der Urlaubsanspruch erst nach sechsmonatiger Beschäftigung erreicht wird. Geht ja bei mir aber schlecht.

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