Urlaubsanspruch bei Umwandlung von Minijob in Vollzeit

18. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
RonLens
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Umwandlung von Minijob in Vollzeit

Hallo zusammen,

nachdem ich gestern erfahren habe, welchen Urlaubsanspruch ich für dieses Jahr habe, war ich doch ein wenig irritiert. Folgende Konstellation liegt bei mir zu Grunde:
- Minijob (450 EUR) seit 11.06.2018
- Arbeitgeber wandelt Minijob zum 01.12.2018 in eine Vollzeitstelle um und die Anzahl der Urlaubstage gemäß Arbeitsvertrag belaufen sich auf 26 Tage

Nun habe ich gehört, dass man erst nach 6 Monaten Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf den vollen Urlaub hat.
Urlaub habe ich dieses Jahr noch nicht genommen, allerdings hatte ich während meiner Zeit des Minijobs zwischendurch immer wieder freie Tage, weil die Anzahl meiner maximalen Stundenanzahl erreicht waren.

Kann mir bitte jemand erklären, wie hoch mein Urlaubsanspruch für dieses Jahr ist?

Besten Gruß
Ronny

-- Editiert von RonLens am 18.12.2018 14:18

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Also: Im Vollzeitjob erwirbst du in diesem Jahr Urlaubsansprüche für 1 vollen Monat (hier gleich Kalendermonat). Da stehen dir 26/12-tel zu, gleich 2 Tage. Der U wird ohne weiteres ins Folgejahr übertragen.
Im Minijob ist es mit den gegebenen Informationen nicht zu sagen.
Sicher ist im Moment lediglich, dass du U-Anspruch für 5 volle Monate hast - der Juni zählt nicht mit (kein voller Monat). Die genaue Anzahl hängt nun davon ab, wie du unter der Woche gearbeitet hast, d.h. wie sich deine AZ auf die Wochentage verteilt hat.
Sollte es sich um eine 5-Tage-Woche handeln, wird der Anspruch für jeden Nicht-Wochenarbeitstag um 1/5-tel gekürzt. Ergebnis dann entsprechend wieder durch Zwölf teilen und mit Fünf multiplizieren.
Solltest du ganz unregelmäßig gearbeitet haben, muss man anders rechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RonLens
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo blaubär,

vielen Dank für deinen Beitrag. Ich ging auch davon aus, dass mir für den Dezember 2018 ein Zwölftel des Gesamtjahresurlaubes zustehen. Bei der Minijob-Sache sieht es natürlich ganz verzwickt aus, weil ich z.B. im August eine ganze Woche durchgearbeitet hatte, weil dann die Stundenzahl erreicht worden ist und ich dafür dann den restlichen Monat nicht mehr gearbeitet habe. Ansonsten waren meine Arbeitstage im Minijob-Verhältnis eher auf Abruf und ich müsste anhand meiner alten Stundenzettel auflisten, an wieviel Arbeitstagen ich gearbeitet habe. Sehr oft waren es ja auch nur 2-3 Stunden am Tag, weil es eben ein Minijob war.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Dann wird dir nicht viel anderes übrig bleiben, als die Tage im Minijob zusammen zu zählen, an denen du tatsächlich gearbeitet hast, und diese Zahl ins Verhältnis zu setzen zu den insgesamt möglichen Tagen. Du beschränkt dich dabei auf die vollen Monate also Juli mit November.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RonLens
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

So, nachdem ich alle Zettel durchgearbeitet habe, habe ich jeweils von Juli bis November immer an 5 Tagen im Monat gearbeitet. In welches Verhältnis muss ich das nun setzen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Ich komme auf 107 Arbeitstage Juli-Nov (Feiertage 15.08. und 01. Nov berücksichtigt, aber wenn der 15.08. bei euch kein Feiertag ist, ändert das auch praktisch nix); gearbeitet hast du 25 Tage.
Also 25/107=0,233.
Bei 26 Tage U-Anspruch also 26*0,233= 6 Tage Sollte so stimmen; Irrtum vorbehalten.
Auch diesen Anspruch kannst du ins kommende Jahr - auf Antrag -übernehmen lassen, oder du nutzt die Tage gleich zwischen Weihnachten und Drei Könige ... wie du magst.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

:sad: :sad: :sad:
Ich bitte um Entschuldigung: oben - #5 - ist doch ein Fehler drin: 26 Tage sind ja der Jahresurlaub, die Rechnung dann doch zu 'optimistisch' - auf fünf Monate herunter gebrochen sind es 10,8333 Tage Urlaub bei Vollzeit, bei Teilzeit und in deinem Fall also 10,8333*0,233=2,524166 Urlaubstage, aufgerundet = 3 Tage.

-- Editiert von blaubär+ am 19.12.2018 07:52

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
RonLens
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

Guten Morgen,

dann sollte ich ja nach der Rechnung 3 Tage (aus Minijob-Zeit) und 2 Tage als Zwölftel vom Jahresurlaub und somit insgesamt 5 Tage Urlaubsanspruch haben, oder? Das sieht ja schon einmal besser aus, als gar kein Urlaub, wie mir bisher zugetragen worden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

'Zugetragen' ist gut: AN haben auf jeden Fall Anspruch auf Urlaub, also auch Minijobber. Der Anspruch lässt sich auch nicht vertraglich ausschließen. Wenn einer dir das Gegenteil erzählen will, frag ihn nach der Rechtsgrundlage.
Also Ja. 5 Tage stehen dir zu.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Eins ist mir noch eingefallen. Wenn dir schon deine Firma den Urlaubsanspruch für die Zeit des Minijobs insgesamt bestreitet, könnte jemand auf die Idee kommen, dass dir für diese Zeit doch nicht 26 Urlaubstage zu stehen, sondern vielleicht nur das Minimum von 20 Tagen pro Jahr. Zwar müsste es meines Erachtens einen sachlichen Grund dafür geben, Minijobber von den anderen ArbeitnehmerInnen zu unterscheiden, aber es könnte ja doch jemand so etwas behaupten. Gegebenenfalls müsstest du dann neu rechnen. An deiner Stelle würde ich mich allerdings auf den Standpunkt stellen, dass dir das gleiche zusteht wie allen anderen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
RonLens
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich danke dir vielmals für die Erklärungen, blaubär. Ich habe nun Argumente, die ich vortragen kann und wenn man sich dann immer noch querstellt, weiß ich wenigstens woran ich bin.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.023 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen