Urlaubsanspruch bei befristetem Arbeitsverhältnis

15. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.11.2011 14:27:56
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei befristetem Arbeitsverhältnis

Hallo!

Befristetes AV sollte bis 31.12.2010 gehen. Das AV wurde aber jetzt aus betrieblichen Gründen nach 2 Monaten zum 31.10.2010 gekündigt. Urlaubsanspruch pro Jahr 24 Tage.
Habe ich jetzt Anspruch auf die 4 Tage Urlaub, die mir ja eigentlich zustehen für die 2 Monate?

Gruß
popps

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2008x hilfreich)

urlaub steht dir für jeden vollen monat zu.
frage: konnte der befristete vertrag denn überhaupt gekündigt werden???

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
guest-12307.11.2011 14:27:56
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja. Habe mich bei der Arbeitsagentur vorher schlau gemacht. Mir wurde gesagt, bei betriebsbedingter Kündigung gibt es keine Probleme.

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2535x hilfreich)

quote:
Ja. Habe mich bei der Arbeitsagentur vorher schlau gemacht.


Die Frage von blaubär49 zielte eher in die Richtung, ob in dem befristeten Arbeitsvertrag überhaupt eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde. Wenn das nicht der Fall sein sollte, hätte es keine betriebsbedingte Kündigung des befr. Vertrages geben dürfen.
Das ganze hat erstmal nichts mit der Problematik Sperrzeit bei der AfA zu tun.

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-- Editiert am 15.10.2010 13:10

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#4
 Von 
guest-12307.11.2011 14:27:56
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Es steht geschrieben im Arbeitsvertrag:

Der Arbeitsvertrag kann unabhängig von der Befristung während der Dauer des Arbeitsverhältnisses von beiden Seiten mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.



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#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2535x hilfreich)

o.k., dann war eine Kündigung also möglich.
Wenn Sie 2 volle Monate dort gearbeitet haben, stehen Ihnen die 4 Tage Urlaub zu. Diese sollten Sie möglichst schnell beantragen und bis Ende Oktober in natura nehmen.
Ansonsten müssten die 4 Tage nach Ende der Beschäftigung abgegolten werden. In der Praxis würde sich dann Ihr Alg1 Bezugsraum um die 4 Tage nach hinten verschieben. Sie bekämen das Geld für die abgegoltenen Urlaubstage also nicht zusätzlich zum Alg1.

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#6
 Von 
guest-12307.11.2011 14:27:56
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Das mit dem Urlaub ist schon abgeklärt, den nehm ich Ende Oktober.
Die Erfahrung, dass ansonsten der Bezug von ALG I für die 4 Tage ruht, musste ich leider schon mal machen. Das passiert mir nicht noch mal.

Danke für die Info.


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