Urlaubsanspruch bei einem befristeten Arbeitsvertrag

18. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
OO7
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei einem befristeten Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,

ich bin aktuell in einer extrem bescheidenden Situation.

Ich habe nach meiner Ausbildung einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30.09. bekommen, da ich nach Ende dieser Zeit ein Studium beginnen möchte. Als ich den Vertrag kurz nach meiner bestandenen Prüfung unterschrieben habe, bin ich die ganze Zeit davon ausgegangen, dass ich 30 Tage Urlaubsanspruch habe, da dies in meinem Vertrag so drin steht (mit den Worten: "Der Urlaubsanspruch beträgt zurzeit 30 Arbeitstage.") und dies auch bis letzter Woche so in unserem System drin gestanden ist und der Chef mir bei der Unterschrift nichts weiteres erwähnt hat.

Als ich letzte Woche gesehen habe, dass nun urplötzlich nur noch 23 Arbeitstage im System drinstehen habe ich sofort die Personalverwaltung kontaktiert und diese meint, dass ich nur Anspruch auf 23 Urlaubstage hätte, weil ich zum 30.09. aufhören werde. Als ich sie darauf hinwies, dass in meinem Arbeitsvertrag 30 Tage drin stehen ohne jeglichen Hinweis auf eine Verkürzung und ich nach Ablauf von 6 Monaten Anspruch auf vollen Urlaub hätte, wurde mir erklärt, dass ich nur einen begrenzten Anspruch auf Urlaub hätte, weil bei der Berechnung des Urlaubs der Inhalt des Manteltarifvertrags (wo die 1/12 Regelung drinsteht) ausschlaggebend ist und nicht das was im Arbeitsvertrag drin steht und ich somit ja begünstigt wurde, da die 23 Tage über dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen liegen.

Nun sind mir von meinem Chef (welcher blöderweise bis zu meinem eigentlichen Urlaub nicht da ist) allerdings schon insgesamt 27,5 Tage im System genehmigt worden, wovon 5 Tage in naher Zukunft eingetragen worden sind.

Nun sind meine Fragen:
- Stimmt es, dass die Bestimmungen eines Manteltarifvertrags gegenüber den Bestimmungen eines befristeten Arbeitsvertrags in Vordergrund stehen?
- Was ist mit dem bereits genehmigten Urlaub? Kann dieser von meinem Arbeitgeber storniert werden oder habe ich nach Genehmigung nun Anspruch darauf?

Einen Anwalt konnte ich hierzu leider nicht befragen, da ich als "Ausgelernter" nicht mehr bei meinen Eltern "mitrechtsschutzversichert" bin.

Ich würde mich über eine Rückmeldung echt freuen.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Auf den genehmigten Urlaub hast du Anspruch.
Auf die 30 Tage m.E. nicht.

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#2
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 170x hilfreich)

Der Tarifvertrag und die Gesetze sind gegenüber dem Arbeitsvertrag zwar höherwertiges Recht. Das bedeutet, dass der Arbeitsvertrag nicht gegen den geltenden Tarifvertrag und die Gesetze verstoßen darf. Der Arbeitsvertrag genießt aber im Prinzip als konkretere und individuelle Vereinbarung Vorrang vor den anderen Rechtsquellen.

Der Vorrang des Arbeitsvertrages als konkretere Rechtsquelle gilt aber, wenn der Vertrag nicht gegen den Tarifvertrag verstößt. Regelt der Arbeitsvertrag etwas vom Tarifvertrag abweichendes, das aber zu Gunsten des AN ist, so hat die arbeitsvertragliche Regelung aufgrund des so genannten Günstigkeitsprinzips Vorrang .

Dieses "Günstigkeitsprinzip" ist im §4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz (TVG) verankert. Folglich kann in einem Arbeitvertrag eine günstigere Regelung als im Tarifvertrag vereinbart werden (z.B.: mehr Lohn, längerer Urlaub, erweiterter Kündigungsschutz).
Also: wenn im Arbeitsvertrag etwa mehr Urlaub vereinbart wurde, als der Manteltarivertrag vorsieht, so geht der AV vor.

Auf den einmal genehmgiten Urlaub hat der AN Anspruch, eine Streichung ist nur in absoltuen Ausnahmefall möglich.

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#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2331 Beiträge, 364x hilfreich)

Also ich kann das Argument des TE durchaus nachvollziehen.

Im befristeten Vertrag ist ein Urlaubsanspruch genannt und kein Jahresurlaubsanspruch.
Da ist es durchaus naheliegend, dass bei ohnehin bestehender Befristung bereits der Wert im Vertrag runtergerechnet ist, vor allem aufgrund der Formulierung.

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#4
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(699 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Also ich kann das Argument des TE durchaus nachvollziehen.


Ich nicht, der TE weiß doch um den normalen Urlaubsanspruch im Betrieb, bzw. den Umfang des tariflichen Jahresurlaubs. Wie kann er also davon ausgehen das der volle Jahresurlaub gewährt werden soll wenn dies nicht vorher in irgendeiner Form thematisiert wurde?

Dennoch wird man sich den Wortlaut des gesamten Arbeitsvertrages (und nicht nur eines Satzes anschauen müssen) um den "beabsichtigten Vertragswillen" hinsichtlich des Urlaubsanspruches entnehmen zu können.



-- Editiert von User am 19. August 2022 11:36

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#5
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 170x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
m befristeten Vertrag ist ein Urlaubsanspruch genannt und kein Jahresurlaubsanspruch.
Da ist es durchaus naheliegend, dass bei ohnehin bestehender Befristung bereits der Wert im Vertrag runtergerechnet ist, vor allem aufgrund der Formulierung.


Also diese Inpretation kann ich so nicht nachvollziehen. Im AV stehen doch ausdrücklich "30 Tage"...
Um die Sache näher zu beleuchten, müsste der Fragesteller mal die komplette Klausel zum Urlaub hier einstellen und den Manteltarifvertrag nennen, der angeblich gelten soll.

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#6
 Von 
OO7
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

vielen Dank schon mal für die Antworten.

Dies wäre der Link zum Manteltarifvertrag (ist öffentlich einsichtlich, IV. Urlaub):
https://www.avr.org/Tarifvertraege/Download/Teil-A-Manteltarifvertrag-MTV_19-03-2020

Und im Arbeitsvertrag steht beim Paragraphen "Urlaub" drin (Zitat): "Der Urlaubsanspruch beträgt zurzeit 30 Arbeitstage".

Zudem gibt es noch einen Paragraphen mit "Tariflichen Regelungen", wo drinsteht: "Bei Tarifbindung der Bank gelten im Übrigen die ab dem Jahr 2012 vereinbarten Tarifverträge für Kreditgenossenschaften in der jeweils gültigen Fassung. Entfällt die Tarifbindung der Bank, finden die zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarifverträge bis auf Weiteres auf das Arbeitsverhältnis Anwendung. Dies gilt auch, soweit in diesem Vertrag oder in anderen Vertragsabreden gesondert auf tarifliche Regelungen Bezug genommen wird."

Würde mich über eine Rückmeldung freuen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(699 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von OO7):
Und im Arbeitsvertrag steht beim Paragraphen "Urlaub" drin (Zitat): "Der Urlaubsanspruch beträgt zurzeit 30 Arbeitstage".


... und im Tarifvertraf steht:

Erholungsurlaub
1. Der Erholungsurlaub wird für das laufende Kalenderjahr gewährt. Er beträgt – unabhängig von individuellen Arbeitszeitschwankungen – 30 Arbeitstage.
Als Arbeitstage gelten alle Werktage mit Ausnahme der Samstage.
2. ...
3. Im Verlauf des Kalenderjahres eintretende oder ausscheidende Mitarbeiter erhalten für je-
den Beschäftigungsmonat, in dem sie mindestens 15 Kalendertage dem Betrieb angehört
haben, 1⁄12 des vollen Jahresurlaubs, aufgerundet auf volle Arbeitstage.


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#8
 Von 
OO7
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie sieht es dann aber mit dem bereits genehmigten Urlaub aus? Kann der jetzt noch widerrufen werden oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(699 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von OO7):
Kann der jetzt noch widerrufen werden oder nicht?


Normalerweise nicht, genehmigt ist genehmigt! Etwas anders käme nur in Frage wenn die Genehmigung arglistig erschlichen worden wäre.

PS:
Zitat (von OO7):
Nun sind mir von meinem Chef (welcher blöderweise bis zu meinem eigentlichen Urlaub nicht da ist) allerdings schon insgesamt 27,5 Tage im System genehmigt worden, wovon 5 Tage in naher Zukunft eingetragen worden sind.


Wobei es per Definition keine halben Urlaubstage gibt. Urlaub ist immer ganztägig und darf nicht in Stunden oder halbe Tage umgerechnet werden.

-- Editiert von User am 19. August 2022 13:59

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32199 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von OO7):
Kann der jetzt noch widerrufen werden oder nicht?
Ja, kann. Du hast ja ausgiebig mit der Personalabteilung kommuniziert.
Fehler passieren auch Chefs.
Dein Chef wird vermutlich eine Info von der PA erhalten haben und zeitnah reagieren.

Zitat (von OO7):
wovon 5 Tage in naher Zukunft eingetragen worden sind.
Die kannst du doch auf jeden Fall *nehmen*.

Was ist nun extrem bescheiden an dieser Situation?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

hi,

ich weiss ja nicht, welchen Zeitraum die Befristung umfasst; aber wenn die Befristung z.B. vom 01.01.2022 bis 30.09.2022 geht und in diesem Vertrag steht: Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage" (ohne sonstige Einschränkungen als einziger Satz zum Thema Urlaub), dann würde ich, egal wann das AV endet, davon ausgehen, dass ich 30 Tage Urlaub habe. Sonst hätte der AG ja schrieben können/sollen: "Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage im Jahr".

LG

Ally

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
OO7
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja, kann. Du hast ja ausgiebig mit der Personalabteilung kommuniziert.
Fehler passieren auch Chefs.
Dein Chef wird vermutlich eine Info von der PA erhalten haben und zeitnah reagieren.


Das Problem ist ja, dass der Chef bis zu meinem Urlaub nicht da ist. Zudem zählen die 5 Tage die ich im System damals vom Chef genehmigt lassen hab ja zu den 27,5 dazu. Ohne diese wäre ich bei 22,5.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Neben den genannten Themen käme hier höchstwahrscheinlich auch noch AGB Recht ins Spiel.

Darüberhinaus:
Wurde Resturlaub aus der Ausbildung übernommen?
Wann wurde der Vertrag denn geschlossen? Zufällig am 1.10 letzen Jahres?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
OO7
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Neben den genannten Themen käme hier höchstwahrscheinlich auch noch AGB Recht ins Spiel.

Darüberhinaus:
Wurde Resturlaub aus der Ausbildung übernommen?
Wann wurde der Vertrag denn geschlossen? Zufällig am 1.10 letzen Jahres?


Resturlaub wurde nicht übernommen und es wurde auch kein Urlaub im Januar genutzt. Arbeitsvertrag wurde Ende Januar unterzeichnet.

Ich finde leider im Internet nirgendwo irgendetwas dazu, ob der genehmigte Urlaub wegen Missverständnissen gestrichen werden kann oder nicht. Es wäre nicht schlecht, wenn man einen Link schicken oder dazu schreiben könnte worauf man sich bezieht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32199 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von OO7):
Das Problem ist ja, dass der Chef bis zu meinem Urlaub nicht da ist.
Ja, aber warum ist das ein Problem?
Wann ist denn 1 Woche=5 Tage *nahe Zukunft*??? Diese 5 Tage kannst du nehmen/machen/antreten. Die sind genehmigt.

Zitat (von OO7):
Ohne diese wäre ich bei 22,5.
Ja, die 23 aus dem Tarifvertrag.

Zitat (von OO7):
Der Urlaubsanspruch beträgt zurzeit 30 Arbeitstage.
Vorstellbar ist auch, dass ---zurzeit--- drinsteht, weil du im Januar noch gar nicht wusstest, ob du im Oktober ein Studium beginnst. Könnte dein befr. AV evtl. verlängert werden? Dann könnte das --zurzeit-- entfallen und die 30 Tage glatt und sauber und korrekt sein?

Es gibt immer mal wieder Rechtsstreitigkeiten über genehmigte/gestrichene Urlaube. Vermutlich auch wegen Missverständnissen.
Möchtest du die Rechtsprechung ? Für jeden nur erdenklichen Fall?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
OO7
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja, aber warum ist das ein Problem?
Wann ist denn 1 Woche=5 Tage *nahe Zukunft*??? Diese 5 Tage kannst du nehmen/machen/antreten. Die sind genehmigt.


Zitat (von Anami):
Ja, kann. Du hast ja ausgiebig mit der Personalabteilung kommuniziert.
Fehler passieren auch Chefs.
Dein Chef wird vermutlich eine Info von der PA erhalten haben und zeitnah reagieren.


Der Chef konnte keine Info von der PA erhalten haben, weil die Umstellung der 30 Tage auf die 23 Tage letzte Woche erfolgt ist und der Chef zu dem Zeitpunkt auch schon im Urlaub war.

Zudem widersprechen sich deine beiden Beiträge, weil du davor sagst, dass der Chef den (zuviel) genehmigten Urlaub streichen kann, nun aber sagst, dass ich diesen problemos antreten kann.

Und man ist schon davon ausgegangen, dass ich nach Ablauf des AVs studieren gehen werde, sonst hätte man mir keinen befristeten AV gegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von OO7):
Arbeitsvertrag wurde Ende Januar unterzeichnet.

Zitat (von OO7):
befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30.09


Dann passen die 22,5 aber auch nicht. Es wären nach Tarif genau 20. Oder die Befristung ist nicht wirksam....

Wovor haben sie eigentlich jetzt Angst?

Ihr Vertrag soll ja Ende September enden.

Der Urlaub wurde genehmigt.
Ist er jetzt storniert oder nicht?

Wenn außer einer Diskrepanz im System nichts passiert ist. Würde ich persönlich erstmal in Urlaub gehen und dann schauen was passiert.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32199 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von OO7):
Und man ist schon davon ausgegangen, dass ich nach Ablauf des AVs studieren gehen werde, sonst hätte man mir keinen befristeten AV gegeben.
Aha. Mich störte nur das ---zurzeit--. Das gehört eigentlich nicht in einen AV. Es gehört in den AV mind. ein Hinweis/Verweis auf den TV oder MTV .
Zitat (von OO7):
Der Chef konnte keine Info von der PA erhalten haben,
Aha. Dann war mein vermutlich sehr passend.

Ich versuchs nochmal, weiß aber nicht, was dein Chef, was die PA ... was dein AG letztlich irgendwann tut.

- Du bist von 30 Tagen Urlaub ausgegangen, weil es im AV steht.
- Du hast 27,5 Tage Urlaub beantragt und vom Chef genehmigt bekommen.
- Du hast im System 23 Urlaubstage gesehen. Die PA erklärt dir, warum das so sei.
- Du willst von den 27,5 genehmigten Tagen jetzt bald schon mal 5 nehmen.

Du kannst diese genehmigten 5 Tage jetzt zeitnah antreten.

Ihr werdet euch evtl. vllt. vermutlich über ein Missverständnis/Fehler des Chefs (23 oder 30 Tage Urlaubsanspruch) streiten.
Prinzipiell darf der AG genehmigten Urlaub nicht streichen.
Es liegt hier kein ein betrieblicher Notfall vor und dein AG will dich auch nicht aus dem Urlaub zurückholen.
Ob ein Irrtum im AV dazu führt, dass du die bereits genehmigten 27,5 Tage auch komplett antreten kannst, kann ich nicht sagen.
Ich habe auch kein höheres Urteil dazu gefunden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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