Urlaubsanspruch bei einer 400 € Tätigkeit

9. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
E.S.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 8x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei einer 400 € Tätigkeit

Hallo,
ich arbeite in einer Caféteria eines Krankenhauses auf 400 € Basis.
Mein Arbeitsvertrag beruht auf dem Lohntarifvertrag der Gebäudereiniger.
Unter Punkt 8.1. meines Arbeitsvertrages steht:

der Urlaub richtet sich nach den tariflichen Vorschriften.

Steht mir bezahlter Urlaub zu und wieviel Tage wären es? Gibt es dazu vielleicht einen Gesetzestext?

Mir wurde der Urlaub generell verweigert; ich müßte 3 Tage die Woche arbeiten, dann hätte ich Anspruch.

ich würde mich über hilfreiche Tipps feuen und vielen Dank im voraus.


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22 Antworten
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#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo E.S., wenn sich dein Vertrag auch hinsichtlich Urlaub nach einem Tarifvertrag richtet, dann müsstest du dort nachsehen.

MfG

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#2
 Von 
E.S.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke schön, Venotis, für die schnelle Reaktion.
Jedoch werde ich da nicht schlau, alles so verwirrend:(.


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#3
 Von 
E.S.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich möchte kein zusätzliches Urlaubsgeld,nur die freien Tage normal bezahlt haben.

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Du schreibst, dass in deinem Vertrag steht:
'der Urlaub richtet sich nach den tariflichen Vorschriften.' Also gilt für dein Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag in den du schauen musst. Den müsste der Arbeitgeber dir zur Einsichtnahme zur Verfügung stellen können.

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#5
 Von 
E.S.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 8x hilfreich)

Nochmals danke, Venotis,
ich habe im Internet den Tarifvertrag gefunden, jedoch wird nirgendwo Bezug auf eine geringfügige Beschäftigung und den Urlaubsanspruch genommen.
Lieben Gruß

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Dann kannst du es doch positiv sehen. :)
Wenn 400-Euro-Kräfte ausgeschlossen oder anders darin behandelt werden sollten, würd es ja dann drin stehen. Steht nichts extra drin, gilt als Teilzeitkraft (ja auch 400-Euro-Jobber sind Teilzeitkräfte) das gleiche Recht (anteilig) wie für die Vollzeitkräfte.

Klingt komplizierter als es ist. Auf deutsch: Stehen den Vollzeitkräften z.B. 5 Wochen bezahlter Urlaub zu, dann steht das auch den 400-Euro-Kräften zu. Viele Arbeitgeber hören das nicht gern und wollen das auch nicht wahrhaben, aber das ergibt sich u.a. aus dem Diskriminierungsverbot im Teilzeit- und Befristungsgesetz.
-> http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/BJNR196610000BJNE000800305.html

Lass dir mal von deinem Arbeitgeber erzählen, nach welchem Gesetz das mit den '3 Tage die Woche arbeiten' geregelt sein soll. Weder das Bundesurlaubsgesetz noch das TzBfg sagen sowas.

Klar hat jemand der nur z.B. 1 Tag in der Woche arbeitet zahlenmäßig nicht 30 Urlaubstage, denn der braucht ja für 1 Woche Urlaub auch nur 1 Tag Urlaub. Verständlich?


MfG

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#7
 Von 
E.S.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja, jetzt sehe ich es positiv, dank Dir, Venotis;). Die Auskunft war äusserst hilfreich und verständlich!
Lieben Gruß und ein schönes Wochende.

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#8
 Von 
wassernixe41
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 8x hilfreich)

Also ich arbeite auch auf 400€ Basis 2 Tage die Woche, jeweils 6 Stunden. Ich bekomme 12 Tage Urlaub im Jahr. Das sind gerechnet auf die Stunden, 3 Wochen Urlaub, die jeder andere Arbeitnehmer auch bekommt.

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#9
 Von 
E.S.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Wassernixe,

danke schön für Deine Info, ist ja interessant zu wissen.

Lieben Gruß

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#10
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@wassernixe, das wäre aber zu wenig Urlaub, wenns nur 3 Wochen ergibt, denn die - umgerechnet - 4 Wochen das Bundesurlaubsgesetz dürfen weder per Einzelvertrag noch per Tarifvertrag unterschritten werden.

Außerdem wird Urlaub nicht in Stunden sondern in Tagen gerechnet. Außerdem kann ich deine Rechnung bei 12 Tagen Urlaub und den 6 Stunden, wei du da auf 3 Wochen kommst nicht nachvollziehen.

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#11
 Von 
wassernixe41
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 8x hilfreich)

@venotis,
sorry, sorry, ich hab mich verschrieben. Es sind 6 Wochen im Jahr und nicht 3. Umgerechnet auf die 12 Stunden die ich wöchentlich arbeite bekomme ich im Jahr 12 Tage Urlaub, sodass es 6 Wochen Urlaub sind, da ich ja nur halbtags 2mal die Woche arbeite.

Gruß Nixe

-- Editiert von wassernixe41 am 10.12.2005 22:10:44

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#12
 Von 
E.S.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo noch einmal,
habe heute die von mir ausgedruckten Gesetzestexte nebst Auszügen aus dem Tarifvertrag der Gebäudereiniger,bezüglich des Rechts auf Urlaub,unserem Küchenchef vorgelegt.
Nach einer Weile trat er dann zu mir und meinte der Personalchef müßte die Urlaubstage ausrechnen;).
Vonwegen Urlaubsgeld für geringfügig Beschäftigte ist bei uns nicht üblich:D.
Auf die Ausrechnung bin ich allerdings sehr gespannt,da ich 7 Monate dort arbeite und nun die Kündigung erhielt.
Aber in diesem Betrieb möchte ich auch gar nicht weiterarbeiten.
Danke euch nochmals sehr für die Hilfe, ich melde mich bestimmt noch einmal zu dem Thema.
Lieben Gruß

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#13
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

"da ich 7 Monate dort arbeite und nun die Kündigung erhielt."

Aber hoffentlich nicht wegen der Sache mit dem Urlaub?

MfG

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#14
 Von 
E.S.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 8x hilfreich)

Nein Venotis,
die Probezeit wurde nach einem Gespräch mit dem Küchenchef um einen Monat verlängert,da meine angebliche Fehlerquote hoch läge.Diese Information hat der Küchenchef von einer mir sehr zugetanen Kollegin,die natürlich nie Fehler macht.Im Klartext: ich tanzte nicht nach ihrer Pfeife.Der Küchenchef selber konnte meine Arbeit gar nicht sooooo beurteilen,da ich nicht in seinem Blickwinkel arbeite.Aber ich bin nicht bös drum,ich finde bestimmt etwas Gescheites.Aber ich werde es mir nicht nehmen lassen, dieser "Frau Kling" zum Schluß für die Zusammenarbeit zu danken:D.
Lieben Gruß



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-- Editiert von E.S. am 14.12.2005 22:04:14

-- Editiert von E.S. am 14.12.2005 22:05:19

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#15
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Wieviele Mitarbeiter hats denn da?

Probezeit verlängern ist Quatsch bzw. sinnlos. Zumindest was den evtl. schon einsetzenden Kündigungsschutz betrifft. Der greift (bei entsprechender Mitarbeiterzahl) nämlich nach Ablauf von 6 Monaten...und da beißt die Maus keinen Faden ab. Vielleicht kannst du da noch was rausholen. Wenn z.B. mit Probezeit-Kündigungsfrist gekündigt wurde.

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#16
 Von 
E.S.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 8x hilfreich)

Tja, Venotis,
es gibt zweierlei paar Schuhe,es gibt Mitarbeiter die direkt bei der Klinik beschäftigt sind und solche, die über eine interne Zeitüberlassungsfirma für die Klinik arbeiten.
Die genaue Zahl der Mitarbeiter, die über die Zeitüberlassungsfirma dort arbeiten, kenne ich nicht.
Im Ganzen in der Caféteria und Küche, schätz ich mal so 20 bis 40. Durch meine Schichten, im Schnitt 7 mal im Monat, kenn ich nicht alle Mitarbeiter.
Bis jetzt hab ich nur eine mündliche Kündigung erhalten,jedoch wird die schriftliche bestimmt morgen im Briefkasten sein.
Übrigens durch Deine Hilfe werden nun auch andere Arbeitnehmer Urlaub erhalten:-).
Noch anzumerken wäre, daß die angesagte Weihnachtsfeier auf den Sommer verlegt wurde, zwecks mangelnder Teilnehmer:-)). Der Küchenchef fragte noch nicht einmal weshalb.
Was meinst, kann ich da noch rausholen?
Lieben Gruß


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-- Editiert von E.S. am 14.12.2005 23:34:46

-- Editiert von E.S. am 14.12.2005 23:36:24

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#17
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Ich meine jetzt die Mitarbeiterzahl der Firma, wo du angestellt bist. Aber ich vermute, dass es auf jeden Fall mehr als 10 sind. Oder?

Man müsste irgendwie rausfinden, wie deine Kündigungsfrist z.B. innerhalb und nach der Probezeit sind. <font color=red>Möglicherweise</font> unterscheiden die sich um einige Wochen. Wenn das so wäre, dann hättest du ja noch Anspruch auf Leistungen aus dem Vertrag. Aber so lange keine schriftliche Kündigung existiert, bist du nicht gekündigt. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnis ist mündlich nicht gültig!

Steht im Arbeitsvertrag was zur Kündigungsfrist und zur Probezeit?

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#18
 Von 
E.S.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 8x hilfreich)

@Venotis,
Sicher es sind weit mehr als 10 Menschen.
Im Arbeitsvertrag steht, ich zitiere:

Beginn, Inhalt und Ende des Probearbeitsvertrages

Die Arbeitnehmerin wird ab dem 01.06.2005 als Aushilfe im Servicebereich eingestellt.
Das Arbeitsverhältnis wird zunächst als Probearbeitsverhältnis vereinbart und endet nach 6 Monaten am.......,ohne dass es einer Kündigung bedarf, falls nicht vorher die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass auch während der Probezeit die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zulässig ist.
Eine Kündigung vor Dienstantritt ist ausgeschlossen.*g*
Was ich noch herausfand, dank Deines Tipps;), ab dem 01.06.05 galten andere Tariflöhne für die Gebäudereinigungsbranche in NRW und nicht wie im Vertrag 8,17 € die Stunde sondern 8,18 €. Das sind zwar Peanuts aber anhand meiner bisher geleisteten Stunden, machts 33,70 € aus, worauf ich eigentlich nicht verzichten mag.
Lieben Gruß


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-- Editiert von E.S. am 15.12.2005 00:30:40

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#19
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Das Arbeitsverhältnis wird zunächst als Probearbeitsverhältnis vereinbart und endet nach 6 Monaten am.......,ohne dass es einer Kündigung bedarf, falls nicht vorher die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird.


Mist! :( Ich dachte, dass es ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wäre, wo nur die Probezeit verlängert wird. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist es nochmal was anderes.

Allerdings ist die Verlängerung ja eigentlich mit dem Grund nicht möglich. Also es ist so: Es gibt - grob gesagt - 2 Arten von Befristungen. 1 mal mit Sachgrund (was dein 1. Probearbeitsverhältnis wäre) und 1 mal ohne Sachgrund (also nur zeitlich befristet). Für die Befristung mit Sachgrund gibt es vom Gesetz vorgeschriebene Gründe. Wenn von denen keiner zutrifft und auch in einem Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis keine anderen Gründe geregelt sind, dann wäre - meiner unmaßgeblichen Meinung nach - deine 2. Befristung ungültig. Und das hieße dann doch wieder, dass du dich zur Zeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befindest. Warum? Weil eine Befristung ohne Sachgrund nicht möglich ist, wenn zuvor bereits ein Arbeitsverhältnis existierte.
<a href=http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/index.html><font color=blue>Klick mal hier</font></a>

Du musst dir die §§ nicht durchlesen, aber von Bedeutung wären da 14, 16 und evtl. 17.

Hoffentlich ist das jetzt nicht alles zu verwirrend.

Eine 100%ige Garantie kann ich dir auch nicht geben, da ich kein Anwalt bin.

Gute Nacht allerseits! ;)

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
E.S.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Venotis,
für Dein Interesse und Deine Hilfestellung, danke sehr, nein war nicht zu verwirrend;).
Das ich nun in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stecke könnte, kam mir auch in den Sinn, da ja die 6 Monate verstrichen sind.
Demnach könnte sich die Kündigungszeit nach hinten strecken,
aber dort weiter arbeiten zu müssen, das möchte ich mir unter den Bedingungen auch nicht antun.
(Unter der Fuchtel der Dame vom Grill mit 30jähriger Erfahrung, die schon zum Inventar gehört).
Ich möchte jetzt nur noch meine Urlaubstage korrekt bezahlt und die Differenz zum aktuellen Tariflohn ausgeglichen haben.
Zu diesem Thema schätze ich, wird bestimmt noch eine Frage kommen.
Bis auf Weiteres und lieben Gruß






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-- Editiert von E.S. am 16.12.2005 00:29:54

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#21
 Von 
E.S.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 8x hilfreich)

Nabend Venotis :-),
kurze positive(na ja)Rückmeldung zu obigem Thema.
Ich hatte heute ein Gespräch mit dem Personalchef.
Laut seiner Aussage erhalte ich:
7 Arbeitstage bezahlten Urlaub(entspricht 4 Wochen) und eine Nachzahlung für die gesamte Zeit, 01.06.05 bis 31.12.05, da der Stundenlohn, laut Tarifvertrag, ab dem 01.06.05 etwas höher angelegt war, was er wohl übersah.
Meine Frage lautet, sollte ich um eine schriftliche Bestätigung des Urlaubs bitten? Da das Geld wahrscheinlich erst am 15.02.05 auf mein Konto überwiesen wird und ich keine Einspruchsfrist versäumen möchte.
Lieben Gruß



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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo E.S., verkehrt ist es bestimmt nicht, die Ansprüche 'schwarz auf weiß' zu haben. Und jemand, der nichts böses im Schilde führt, sollte für deine Bitte wohl auch Verständnis aufbringen.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

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