Hallo,
zunächst ein Paar Auszüge aus meinem Arbeitsvertrag:
"Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Woche..."
"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet auf Anforderung des Arbeitsgebers bis zu 8 Stunden pro Woche zusätzlich Arbeit zu leisten..."
"Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Urlaub
von 24 Werktagen bezogen auf eine 6-Tage Woche, bei einer 1-Tage-Woche sind das 4 Arbeitstage pro Kalendejahr."
Tatsächlich arbeite ich immer 2 Tage die Woche (das war auch die mündliche Absprache mit dem Arbeitgeber). Nun die Frage, ob dieser extra Tag die Woche bei der Urlaubsberechnung dazuzählt.
Also laut Vertag soll ich nur 4 Tage urlaub im Jahr bekommen. Da ich aber immer 2 Tage die Woche arbeite sollte es 8 Urlaubstage sein. Was sagt das Gesetz dazu?
Danke im Voraus für die Antworten
-- Editiert von fb539881-38 am 26.02.2020 19:05
Urlaubsanspruch bei mehr Arbeitstagen als im Vertrag steht.
26. Februar 2020
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Frage vom 26. Februar 2020 | 18:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei mehr Arbeitstagen als im Vertrag steht.
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#1
Antwort vom 26. Februar 2020 | 20:06
Von
Status: Weiser (17355 Beiträge, 6464x hilfreich)
/// ... bei einer 1-Tage-Woche sind das 4 Arbeitstage pro Kalendejahr."
und bei 2 Tagen dann eben 8 Tage U-Anspruch
#2
Antwort vom 26. Februar 2020 | 20:51
Von
Status: Lehrling (1521 Beiträge, 669x hilfreich)
ZitatWas sagt das Gesetz dazu? :
Dass jede Regelung unzulässig ist, die zu weniger als vier Wochen Urlaub (am Stück) führen würde.
RK
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