Urlaubsanspruch bei neuem Arbeitgeber, Kündigung alter Arbeitgeber 30.06.2015

31. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Nutella33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei neuem Arbeitgeber, Kündigung alter Arbeitgeber 30.06.2015

Hallo, leider finde ich nach langer Suche nichts konkretes zu meinem Fall.

Geschichte alter Arbeitgeber:
Ich kündige beim alten Arbeitgeber zum 30.06. (nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit),
Urlaubsanspruch pro Jahr 30 Tage, d.h. 6/12 x 30 sind 15 Tage Urlaub anteilig, weil ja innerhalb der ersten Jahreshälfte ausgeschieden. Urlaubsbescheinigung für neuen AG 15 Tage.

Geschichte neuer Arbeitgeber:
Beginn lt. Vertrag 1.7., Urlaubsanspruch pro Jahr 28 Tage.
Laut Urlaubskarte 14 Tage anteiligen Urlaubsanspruch dieses Jahr (so auch meine Meinung, da 6/12 x 28 = 14 Tage)
Jetzt nach 4 Monaten meint der neue AG ich hätte nicht 14 sondern nur 13 Tage Anspruch dieses Jahr. Begründung: 15 Tage Urlaub alter AG + 14 Tage neuer AG =29 Tage und ich hätte ja bei ihm nur Anspruch von 28 Tagen Jahresurlaub.

Was stimmt nun? Ich bin der Meinung, dass beim Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte der Urlaub anteilig zu berechnen ist, sowohl beim alten (wie geschehen) so wie auch beim neuen AG. Unabhängig wieviel Jahresurlaub mir bei beiden zusteht bzw. gestanden hat. Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun?!
Was wäre denn wenn ich beim alten AG nur 26 Tage Jahresurlaub gehabt hätte, hätte mir der neue AG dann einen Tag mehr Urlaub geben müssen?

Ich finds sehr verwirrend und wäre froh wenn mir wer helfen könnte bzw. den Gesetzestext oder ähnlichen Fall schildern kann.
Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

Was denn nun 'stimmt', ist so eine Frage ...
Das eine hat mit dem anderen insoweit zu tun, als es vom BUrlG her gesehen nur einen Jahresurlaubsanspruch gibt. Die Komplikation kommt durch das Leben selbst: müssen beide Ansprüche nun einzeln betrachtet werden oder wie? Ich neige zu deiner Auffassung aus der Überlegung heraus, den Urlaub nach BUrlG und den übersteigenden Anspruch lt. AV gesondert zu betrachten - und da kommt dein AG nicht darum herum, den Vertrag zugrunde zu legen, den er mit dir hat.
Allerdings sei gefragt, ob du wegen eines Tages tatsächlich in Streit gehen willst. Da geht es dann um mehr als um diesen Tag.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Ich stimme euch beiden zu.

Ich finde auch, Du brauchst kein Angst zu haben, ihm dies mündlich bzw. schriftlich mitzuteilen:
Du hast tatsächlich nur 28 Urlaubstage als Jahresanspruch, allerdings für das laufende Jahr - anteilig für 6 Monate = 14 Tage.
Die erste Jahreshälfte geht dem neuen AG nichts an, da es durch den alten AG abgegolten wurde.

Warum soll man sich alles gefallen lassen.
Wenn er Dich schätzt, wird es kein Problem geben. Allerdings was wenn nicht - ? Probezeit ????

Die Entscheidung liegt bei Dir!

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nutella33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten!
Natürlich will ich keinen Streit, zumal ich ja auch erst angefangen habe dort zu arbeiten. Ich muss nicht um jeden Preis Recht haben, aber gefallen lass ich mir auch nichts. Ausserdem könnte ja der Arbeitgeber genauso kulant sein und einem nach 4 Monaten den Tag schenken, oder!? :???: Dumm nur wenn man selber nichts auf der Hand hat, bzw. die Gegenseite einfach etwas behauptet was sie auch nicht konkret beweisen kann. Ich werd morgen mal nachhaken und erzählen zu welchem Ergebins es gekommen ist.

1x Hilfreiche Antwort

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