Hi,
folgende Situation:
Nach 3 Monaten Probezeit wird der Arbeitnehmerin gekündigt, sie erhält ihre Überstunden mit der letzten Abrechnung ausgezahlt, man weigert sich aber ihr den Urlaubsanspruch auch auszuzahlen (2,5 Tage pro Monat)
mit der Begründung, dass im Vertrag steht dass ihr erst nach der Probezeit Urlaub zustehen würde.
Ich kenn das aber so: in den ersten 6 Monaten wird kein Urlaub genommen aber Anspruch besteht doch, also müssen sie 7,5 Tage auszahlen oder?
mfg
Markus
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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei,aber manchen gehört auch mal Recht..."
Urlaubsanspruch bzw. Auszahlung nach Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo Markus, einzelvertraglich kann das nicht ausgeschlossen werden, aber - Überraschung! - per Tarifvertrag durchaus (hab ich z.B.schon mal in einem der Tarifverträge für den Einzelhandel gelesen).
Insofern mit Sicherheit kein
Tarifvertrag gilt, dann ist davon auszugehen, dass (waren es 3 komplette Monate?) für 3 Monate anteilig Anspruch auf den Urlaub bzw. dessen Abgeltung besteht.
MfG
Ja es waren 3 Monate, vom 01.10 - 31.12, davon die letzten 2 Wochen krankgeschrieben als schon klar war dass es nicht weiter geht, jetzt sagt das Lohnbüro dass kein Anspruch besteht.
Sollte ich zuerst den Anwalt oder das Arbeitsgericht bemühen?
mfg
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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei,aber manchen gehört auch mal Recht..."
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Ich würd sagen, dass erst mal rauszufinden ist, dass ganz sicher kein
Tarifvertrag gilt, der da was entsprechendes regelt.
-> http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Tarifvertraege.html
MfG
Ah ja ... und im Vertrag nachsehen, ob eine <font color=blue>Ausschlussfrist</font> vereinbart ist ... wobei das Arbeitsverhältnis ja noch nicht so lange um ist, dass da schon sowas eine Rolle spielen könnte.
MfG
Es gilt- nach aussage deren Lohnbüro- kein Tarifvertrag und deshalb hätte sie keinen Anspruch.
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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei,aber manchen gehört auch mal Recht..."
Nö, gerade andersrum. Eben deswegen gilt das <font color=red>Bundesurlaubsgesetz</font>.
Also vors Arbeitsgericht!
Hoffentlich kostet das diese Idioten nochmal extra was!
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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei,aber manchen gehört auch mal Recht..."
Vor dem Arbeitsgericht zahlt - zumindest in der 1. Instanz - jeder seine Kosten selber. Aber Klage kann man erst mal beim Arbeitsgericht ohne Anwalt einreichen. Die Rechtspfleger dort sind dabei behilflich.
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