Ich habe Mitte Dezember 2018 ein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen: Probezeit 6 Monate mit 14-tägiger Kündigungsfrist, Urlaubsanspruch 25 Tage.
Nun habe ich am 11.02.2019 zum 25.02.2019 gekündigt. Durch die 2 1/2 Monate Beschäftigung stehen mir anteilig 4 Tage Urlaub
zu, wovon ich einen bereits aus persönlichen Gründen nehmen musste. Zusammen mit der schriftlichen Kündigungsbestätigung, die ich am Tag nach meiner Kündigung, dem 12.02.19, erhalten habe, hat mir mein Chef folgendes mitgeteilt: "Ab dem 13. Februar 2019 werden Sie von Ihrer Tätigkeit freigestellt, wodurch ihr Urlaubsanspruch für 2018 und 2019 mit abgegolten ist." Ist das korrekt oder muss mir der Urlaub nicht doch abgegolten werden?
Vielen Dank!
Urlaubsanspruch durch Freistellung aufgehoben?
14. Februar 2019
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Frage vom 14. Februar 2019 | 13:22
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch durch Freistellung aufgehoben?
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#1
Antwort vom 14. Februar 2019 | 13:37
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
ME korrekt, durch die Freistellung ist der Urlaub abgegolten, wenn dies so mitgeteilt wurde.
#2
Antwort vom 14. Februar 2019 | 13:51
Von
Status: Weiser (17443 Beiträge, 6490x hilfreich)
Es ist korrekt, insofern unwiderrufliche Freistellung die Auflage beinhalten kann, dass Resturlaub damit abgegolten ist.
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