Urlaubsanspruch erst Minijob dann Teilzeit

10. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
PINCode143
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch erst Minijob dann Teilzeit

Moin,
Ich habe mich zu folgendem Thema versucht online zu informieren, verstehe es aber nicht so ganz.

Folgende Situation:
Ich habe bei meinem Arbeitgeber im November 2022 angefangen als Minijobber zu arbeiten und habe dort bis zum 14.04.2023 in entsprechender Position gearbeitet. Ab dem 15.04.2023 habe ich dann dort als Fachkraft mit 35 Stunden in einer 7Tagewoche angefangen. Vertraglich stehen mir in meinem neuen Arbeitsvertrag 33 Urlaubstage zu.

Meine Frage: wie ich dem Internet entnehme habe ich nach 6 Monaten (also ab dem 15.10.23) vollen Urlaubsanspruch, also 33 Tag. Muss ich wegen der Anstellung vorher im Minijob etwas beachten (habe in der Minijob Zeit keinen Urlaub o.ä. genommen).

Vielen Dank im Voraus.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40050 Beiträge, 6530x hilfreich)

Zitat (von PINCode143):
Muss ich wegen der Anstellung vorher im Minijob etwas beachten
Nein. Der Urlaubsanspruch ergibt sich aus § 3(1) BUrlG.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20187 Beiträge, 7309x hilfreich)

Dein AV besteht seit Nov. 2022; deine Wartezeit endet also im Mai 2023 und nicht erst jetzt.

Im Jahr 2022 kommst du auf einen Urlaubsanspruch für 1 vollen Monat, wenn du im Nov. angefangen hast - Urlaub gibt es für voll Arbeitsmonate. Wie viele Tage das dann sind oder sein könnten, hängt ab von der Wochentagen, an denen du zur Arbeit verpflichtet warst. Ob für 2022 noch ein Anspruch besteht, könnte davon abhängig sein, ob dein AG dich aufgefordert hat, den U-Anspruch zu realisieren.
Im Minijob hast du U-Anspruch für 3 volle Monate - auch hier wieder die Frage nach den Wochentagen, an denen du gearbeitet hast.
Bzgl. der Minijobzeit fehlt es also an Informationen. um deinen Anspruch auszurechnen.

7-Tage-Woche?
Glaube ich nicht - das würde ja bedeuten, das Jahr hindurch von Mo-So arbeiten zu müssen. Mit einer 7-Tage-Woche würden das ArbzG verletzt - dir stehen 15 freie Sonntag im Jahr zu.
Da schaust du besser noch Mal in deinen AV; es mag sein, dass du eine 6-Tage-Woche hast.
Ansonsten gilt das Nämliche: U-Anspruch für jeden vollen Monat, in diesem Jahr also 8 volle Monate;: U-Anspruch folglich 22 Tage (2/3-tel von 33)

Ich empfehle, das BUrlG zu lesen.

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#3
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1809 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von PINCode143):
Ich habe bei meinem Arbeitgeber im November 2022 angefangen ... zu arbeiten und habe bis zum 14.04.2023 gearbeitet.


1. War vertraglich ein Urlaubsanspruch vereinbart, und falls ja, in welchem Umfang ( und mit Bezug auf welche Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit)? Also z.B. "Der Jahresurlaubsanspruch beträgt 23 Tage bei einer 5-Tagewoche"?

2. Auf wieviele Tage war die wöchentliche Arbeitszeit tatsächlich verteilt? Bei einer tatsächlichen Arbeitszeitverteilung auf 6 Wochentage wäre ein vereinbarter Jahresurlaubsanspruch von 23 Tagen ( 5-Tagewoche ) umzurechnen in 27,6 = 28 Tage.

Zitat (von PINCode143):
Ab dem 15.04.2023 habe ich ... neuen Arbeitsvertrag mit 33 Urlaubstagen


33 Tage bezogen auf welche regelmäßige Anzahl von Arbeitstagen pro Woche? 5?

Zitat (von PINCode143):
habe in der Minijob Zeit keinen Urlaub o.ä. genommen).


Urlaubsanspruch am 11.10.2023:

a) Für 2022: Teilurlaubsanspruch von 1/12 des Jahresurlaubsanspruch 2022 ( mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tagewoche = 20 Tage bei 5-Tagewoche )

b) Für 2023: sechs Monate nach Beschäftigungsbeginn 2022 erstmals Anspruch auf vollen vereinbarten Jahresurlaub ( 33 Tage )

RK

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#4
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1809 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
U-Anspruch für jeden vollen Monat, in diesem Jahr also 8 volle Monate;


Nur wenn vertraglich vereinbart wäre, dass der Jahresurlaub im Jahr einer Vertragsänderung nur aus der Summe der beiden Jahresurlausbansprüche der beiden Beschäftigungsverhältnisse nach dem Verhältnis ihres Zeitanteils am Urlaubsjahr zusammengesetzt sein soll.

Ansonsten: voller "neuer" Urlaubsanspruch nach Erreichen der Wartezeit gerechnet ab 2022.

RK

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