Urlaubsanspruch geringfügig Beschäftigte

14. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Wollinger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch geringfügig Beschäftigte

Ich habe in mienem Geschäft eine geringfügig beschäftigte Arbeitskraft, die in der Woche 2 Tage à 2,5 Stunden arbeitet.
Je nach Bedarf kann dies mal mehr oder weniger sein. Bezahlt wird diese nur nach der Anzahl der tätsächlich gearbeiteten Stunden.
Wie ist hier der Urlaubsanspruch ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
kjanzen
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 15x hilfreich)

Wenn vertraglich nichts anderes geregelt ist, dann hat die geringfügig beschäftigte Arbeitskraft den gesetzlichen Mindestanspruch laut Bundesurlaubsgesetz, nämlich vier Wochen pro Jahr !

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