Urlaubsanspruch geringfügig Beschäftigter bei unregelmäßigen Arbeitszeiten

24. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Critter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch geringfügig Beschäftigter bei unregelmäßigen Arbeitszeiten

Habe ein großes Problem bei der Berechnung und hoffe, jemand weiß hier Rat.
Wie berechnet sich die Urlaubszeit anhand u.a. Beispiele? Welcher Zeitraum dient als Berechnungsgrundlage?

Beispiel 1:
------------
- Person 1 (Student) kommt regelmäßig an drei Tagen die Woche: Di. 4 Std., Do.+Fr. 8 Std., im Schnitt also 20 Stunden.

- Sein Arbeitsvertrag sagt nichts über den Umfang und die Tage der Arbeit aus, sondern richtet sich "nach betrieblicher Vereinbarung".

- Ein Vollzeitbeschäftigter hat eine 5-Tages-Woche, bei 40 Std. die Woche und 28 Tagen Urlaub.

- Folglich müsste Person 1 nach einem Jahr 14 Tage zustehen.

Frage 1: Wenn Person 1 an einem Di. Urlaub nähme, wäre dies ein voller Urlaubstag oder gar nur ein halber, da an diesem Tag auch nur zur Hälfte gearbeitet wurde?

Frage 2: Wie viel Stunden müssten in einem solchen Falle bei Krankheit (mit Krankenschein) bezahlt werden? Vier? Oder der Wochendurchschnitt (6,67 Std.)?

Frage 3:
Person 1 möchte an einem Montag Urlaub nehmen?
Gilt hier jetzt der Wochendurchschnitt? oder könnte er sogar gar nicht an einem Montag Urlaub nehmen???

Frage 4:
Person 1 soll außer der Reihe mal an einem Montag kommen (eine Endarbeitszeit wurde nicht festgelegt) und er wird an dem Tag krank (mit Krankenschein).
Wie viele Stunden würden dann bezahlt werden? Der Wochendurchschnitt?

Beispiel 2:
------------
Wie unter den Bedingungen zu Beispiel 1, nur kommt Person 1 nur noch zu unregelmäßigen Zeiten, die sich zudem semesterbedingt stark ändern: Außerhalb der Vorlesungszeiten ist er nahezu vollzeit tätig, innerhalb der Vorlesungen wie in Beispiel 1.

Frage 1:
Der Gesamturlaubsanspuch ergibt sich ja aus den geleisteten Stunden im Kalenderjahr im Verhältnis zu denen eines vollbeschäftigten Mitarbeiters. Ist das erst mal so richtig?

Frage 2:
Aber wie sieht es mit den einzelnen Tagen aus? Wenn jemand an einem bestimmten Tag Urlaub nimmt, würde ich nach meiner bisherigen rechtsauffassung halt schauen, wie viel Stunden er durchschnittlich an einem solchen Tag gearbeitet hätte und ihm anteilig dafür Urlaubsanspuch gewähren. Ist das so richtig?

Frage 3:
Wenn das so richtig ist: Wie lange müsste der Betrachtungszeitraum sein? Ein Kalenderjahr? Ein ganzes vergangenes Jahr? Oder nur ein Monat? Zu bedenken ist, dass sich die Arbeitszeit und -tage von Person 1 semesterbedingt grob vier mal im Jahr stark ändert.

Ich hoffe sehr, dass ich hier Hilfe bzw. Anregungen bekommen kann...

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Im Arbeitsvertrag steht nichts über Ihren Urlaubsanspruch?

Also, alle Arbeitnehmer in einem Betrieb haben praktisch (nicht rechnerisch) denselben Urlaubsanspruch. Der errechnet sich eben nur unterschiedlich. Wenn ich Mo, Di, Mi arbeite, muß ich auch nur für diese Tage Urlaubstage beanspruchen, die anderen Tage habe ich ja sowieso frei.
Halbe Tage arbeiten, halber Tag Urlaub oder errechnen der Arbeitsstunden spielt da keine Rolle.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.963 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen