derzeit studiere ich abends an der Bayer.Akademie für Werbung (=kein akademisches, staatlich anerkanntes Studium; gilt eher als Berufsausbildung).
Tagsüber absolviere ich ein freiwilliges Praktikum in einer Agentur. Mein Praktikumsgeber hat mir die Klausel "...hat in den 6 Monaten keinen Anspruch auf Erholungsurlaub." geschrieben.
Hingegen habe ich von anderer Seite gehört, ich gelte als "in der Berufsausbildung beschäftigte Person" bzw.als "arbeitnehmerähnliche Person", der sehrwohl gemäß dem BUrlG in diesem halben Jahr 12 Tage Urlaub zustehen.
Wer weiß genaueres?
Urlaubsanspruch im 6monatigen Praktikum
17. Mai 2001
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Frage vom 17. Mai 2001 | 19:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch im 6monatigen Praktikum
#1
Antwort vom 24. Mai 2001 | 18:59
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 25x hilfreich)
auch Praktikanten haben Anspruch auf Urlaub, d. h. sie fallen unter das Bundesurlaubsgesetz. Demnach stehen jedem Arbeitnehmer 24 Tage Urlaub im Jahr zu. Dir also 12. Wenn dein Arbeitgeber nicht will, dass Du während der 6 Monate Urlaub machst, so muss er Dir am Ende des Praktikums 12 Tage auszahlen.
Viel Glück!
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