Urlaubsanspruch im Falle einer Kündigung

12. Juli 2001 Thema abonnieren
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)
Urlaubsanspruch im Falle einer Kündigung

In meinem Arbeitsvertrag ist ein Urlaubsanspruch von 28 Tagen geregelt. Allerdings hat mein Chef eine Klausel bei allen Mitarbeitern reingesetzt, demnach man im Falle einer Kündigung nur Resturlaubsanspruch in Höhe des Bundesurlaubsgesetzes hat. Ist das rechtens? Kann man so einfach den Urlaub "kürzen"? Wer kann mir helfen?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sling
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 25x hilfreich)

Es ist nicht ganz klar, was du mit Resturlaub meinst. Normalerweise ist das der Urlaub, der nicht genommen wurde und ins nächste Jahr mit "rüber" genommen wird und in den ersten drei Monaten genommen werden muss.
Nach dem Bundeszurlaubsgesetz muss Urlaub, der wegen Beendigung nicht mehr genommen werden kann, abgegolten, spricht ausgezahlt werden.

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