Urlaubsanspruch im Minijob

20. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Selen
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 6x hilfreich)
Urlaubsanspruch im Minijob

Ich habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch beim Minijob.

Wenn man als Arbeitnehmer 3 Tage die Woche 3,75 Std. arbeitet und die Vollzeitarbeitnehmer im Betrieb 25 Tage Urlaub haben bei einer 5 Tage Woche berechnet sich der Urlaub doch wie folgt:
25 Tage : 5 Tage * 3 Tage = 15 Tage Urlaub

Mir liegt vom Arbeitgeber aber folgendes Rechenschema vor:
25 Tage : 40 Std. * 11,25 Std = 7 Tage

Was ist denn nun richtig.

Und falls die Arbeitstage in der Woche varrieren, ist mein letzter Informationsstand, dass man sich auf die letzten 13 Arbeitswochen bezieht um den Urlaub zu berechnen.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3501x hilfreich)


http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html

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#2
 Von 
GISNAH
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 272x hilfreich)

Ganz einfach:

Arbeitstage (3)x Urlaubstage (24) : Werktage(6) = 12 Urlaubstage. Somit hast du die gesetzlichen vier Wochen Jahresurlaub zur Verfügung.

Bei Minijobs wird vom gesetzlichen Mindesturlaub (24 Werktage - nicht verwechseln mit Arbeitstagen) ausgegangen. Auch die Anzahl der Urlaubstage der Arbeitskollegen spielt hier keine Rolle.

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#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3501x hilfreich)

"Gewährt der Arbeitgeber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern höhere Urlaubsansprüche dürfen Minijobber aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung ohne sachlichen Grund nicht benachteiligt werden. Ihnen steht dann auch ein entsprechend höherer Urlaubsanspruch zu."

Quelle: Minijob-Zentrale

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#4
 Von 
Selen
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 6x hilfreich)

Achso, alles klar. Da hatte ich wohl ein kleines Verständnisproblem im Text der minijobzentrale. Aber 12 Tage ist ja immer noch mehr als 7 Tage.

Dann ist das Rechenschema des Arbeitgebers ja definitiv falsch.

Wie berechnet man den Urlaub denn, wenn die Arbeitszeit nicht genau festgelegt ist und eventuell schwankt. Also z.B. auch mal eine Woche nur zwei Tage gearbeitet wird.



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#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3501x hilfreich)

Individuelle Arbeitstage pro Woche x Urlaubsanspruch in Werktagen : übliche Arbeitstage = Urlaubstage

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#6
 Von 
Selen
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 6x hilfreich)

>"Gewährt der Arbeitgeber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern höhere Urlaubsansprüche dürfen Minijobber aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung ohne sachlichen Grund nicht benachteiligt werden. Ihnen steht dann auch ein entsprechend höherer Urlaubsanspruch zu."

Also kann ich doch mit den 25 Urlaubstagen der anderen Beschäftigten rechnen (aufgrund der Gleichstellung).
Also:
25 Urlaubstage : 6 Tage * 3 Tage = 12,5 Tage aufgerundet 13 Tage

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#7
 Von 
Selen
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 6x hilfreich)

>Individuelle Arbeitstage pro Woche x Urlaubsanspruch in Werktagen : übliche Arbeitstage = Urlaubstage

beziehen sich übliche Werktage denn nun auf den Gesetzestext mit Montag-Samstag oder auf die üblichen Arbeitstage der Firma mit Montag-Freitag.

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#8
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3501x hilfreich)

Bei einer 5-Tage-Woche müssen Sie durch 5 teilen.

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#9
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(894 Beiträge, 364x hilfreich)

Du kannst auch einfach die sieben Tage das Arbeitgebers nehmen. Die müsste er dir dann aber auch voll vergüten (8 Stunden), so hat er es berechnet.

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#10
 Von 
Selen
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 6x hilfreich)

>Du kannst auch einfach die sieben Tage das Arbeitgebers nehmen. Die müsste er dir dann aber auch voll vergüten (8 Stunden), so hat er es berechnet.

Könnte ich schon, so komme ich aber nicht auf meine 4 Wochen Urlaub die mir zustehen und die ich auch brauche, da ich im Sommer 3 Wochen Ferien des KiGa überbrücken muss. Nehme ich nur die 7 Tage wird den Rest der 3 Wochen natürlich zu recht von mir erwartet, dass ich meiner Arbeit nachkomme.

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