Ich habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch beim Minijob.
Wenn man als Arbeitnehmer 3 Tage die Woche 3,75 Std. arbeitet und die Vollzeitarbeitnehmer im Betrieb 25 Tage Urlaub haben bei einer 5 Tage Woche berechnet sich der Urlaub doch wie folgt:
25 Tage : 5 Tage * 3 Tage = 15 Tage Urlaub
Mir liegt vom Arbeitgeber
aber folgendes Rechenschema vor:
25 Tage : 40 Std. * 11,25 Std = 7 Tage
Was ist denn nun richtig.
Und falls die Arbeitstage in der Woche varrieren, ist mein letzter Informationsstand, dass man sich auf die letzten 13 Arbeitswochen bezieht um den Urlaub zu berechnen.
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Urlaubsanspruch im Minijob
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html
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Ganz einfach:
Arbeitstage (3)x Urlaubstage (24) : Werktage(6) = 12 Urlaubstage. Somit hast du die gesetzlichen vier Wochen Jahresurlaub zur Verfügung.
Bei Minijobs wird vom gesetzlichen Mindesturlaub (24 Werktage - nicht verwechseln mit Arbeitstagen) ausgegangen. Auch die Anzahl der Urlaubstage der Arbeitskollegen spielt hier keine Rolle.
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"Gewährt der Arbeitgeber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern höhere Urlaubsansprüche dürfen Minijobber aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung ohne sachlichen Grund nicht benachteiligt werden. Ihnen steht dann auch ein entsprechend höherer Urlaubsanspruch zu."
Quelle: Minijob-Zentrale
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Achso, alles klar. Da hatte ich wohl ein kleines Verständnisproblem im Text der minijobzentrale. Aber 12 Tage ist ja immer noch mehr als 7 Tage.
Dann ist das Rechenschema des Arbeitgebers ja definitiv falsch.
Wie berechnet man den Urlaub denn, wenn die Arbeitszeit nicht genau festgelegt ist und eventuell schwankt. Also z.B. auch mal eine Woche nur zwei Tage gearbeitet wird.
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Individuelle Arbeitstage pro Woche x Urlaubsanspruch in Werktagen : übliche Arbeitstage = Urlaubstage
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>"Gewährt der Arbeitgeber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern höhere Urlaubsansprüche dürfen Minijobber aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung ohne sachlichen Grund nicht benachteiligt werden. Ihnen steht dann auch ein entsprechend höherer Urlaubsanspruch zu."
Also kann ich doch mit den 25 Urlaubstagen der anderen Beschäftigten rechnen (aufgrund der Gleichstellung).
Also:
25 Urlaubstage : 6 Tage * 3 Tage = 12,5 Tage aufgerundet 13 Tage
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>Individuelle Arbeitstage pro Woche x Urlaubsanspruch in Werktagen : übliche Arbeitstage = Urlaubstage
beziehen sich übliche Werktage denn nun auf den Gesetzestext mit Montag-Samstag oder auf die üblichen Arbeitstage der Firma mit Montag-Freitag.
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Bei einer 5-Tage-Woche müssen Sie durch 5 teilen.
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Du kannst auch einfach die sieben Tage das Arbeitgebers nehmen. Die müsste er dir dann aber auch voll vergüten (8 Stunden), so hat er es berechnet.
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>Du kannst auch einfach die sieben Tage das Arbeitgebers nehmen. Die müsste er dir dann aber auch voll vergüten (8 Stunden), so hat er es berechnet.
Könnte ich schon, so komme ich aber nicht auf meine 4 Wochen Urlaub die mir zustehen und die ich auch brauche, da ich im Sommer 3 Wochen Ferien des KiGa überbrücken muss. Nehme ich nur die 7 Tage wird den Rest der 3 Wochen natürlich zu recht von mir erwartet, dass ich meiner Arbeit nachkomme.
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