Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Thema Urlaubsanspruch im Mutterschutz.
Folgender Sachverhalt:
Meine Frau ist schwanger und bekommt am 15.05.2016 (Berechneter ET) unser Kind. Direkt im Anschluss nimmt Sie 1 Jahr Elternzeit.
Nach unserer Auffassung müsste Sie für dieses Jahr (bei 30 Tagen Jahresurlaub) 18 Tage Urlaub bekommen. 15.05.2016 + 8 Wochen = 10.07.2016 Es können also 5 Monate abgezogen werden.
Ihr Personalchef behauptet aber, da die Elternzeit ab Geburt zählt, dass er die 8 Wochen Mutterschutz zur Elternzeit anrechnen und somit vom Urlaubsanspruch abziehen kann (nach BEEG §16). Er kommt somit auf 13 Tage.
Er versteht es nicht, dass die 8 Wochen Mutterschutz auf die Elternzeit angerechnet, sprich 2 Monate abgezogen werden. Die Elternzeit beginnt doch meines Erachtens grundsätzlich erst nach dem Mutterschutz. Oder sind wir hier auf dem Holzweg und er hat recht?
Vielen Dank im Voraus.
-- Editier von fb431963-9 am 08.01.2016 21:59
Urlaubsanspruch im Mutterschutz
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Der Chef ist auf dem Holzweg.
Er muss für die 8 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung den Urlaub gewähren.
Es ist ja noch keine Elternzeit, sondern die rechtlich zustehende "Schonzeit".
Erst danach beginnt die Elternzeit, wo er Urlaub abziehen darf.
Aber auch nur für jeden vollen Monat.
Dazu gibt es auch andere Meinungen:
http://www.ihk-niederrhein.de/downloads/ihk/Merkblatt_Mutterschutz_Elternzeit.pdf
Zitat:Nimmt die Mutter die Elternzeit unmittelbar im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Mutterschutzzeit
auf die Elternzeit angerechnet.
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Erst einmal vielen Dank für die Antworten.
@altona01
Richtig, die 8 Wochen Mutterschutz werden auf die Elternzeit angerechnet. Genau so habe ich es ja auch geschrieben. Jetzt ist nur die Frage was bedeutet das denn. Meiner Meinung nach bedeutet es, dass von der Elternzeit 2 Monate abgezogen werden, aber nicht, dass die 8 Wochen Mutterschutz bereits zur Elternzeit zählen.
In deinen Link, wie auch im Mutterschutzgesetz, steht es doch eindeutig drin:
"Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs gelten die Ausfallzeiten wegen der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten." --> und somit besteht auch ein Urlaubsanspruch.
Weiß hierzu vielleicht jemand genau bescheid?
ZitatDazu gibt es auch andere Meinungen: :
http://www.ihk-niederrhein.de/downloads/ihk/Merkblatt_Mutterschutz_Elternzeit.pdf
Zitat:Nimmt die Mutter die Elternzeit
unmittelbar im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Mutterschutzzeit
auf die Elternzeit angerechnet.
Ja aber, man ist als Frau gezwungen, die Elternzeit direkt ab dem Entbindungstag zunehmen ...
Ich wollte die Zeit eigentlich auch erst nachdem Beenden der Mutterschutzzeit nehmen, da wurde mir gesagt, das geht nicht.
Vorallem nicht, wenn frau Elterngeld beziehen will ...
ZitatErst einmal vielen Dank für die Antworten. :
@altona01
Richtig, die 8 Wochen Mutterschutz werden auf die Elternzeit angerechnet. Genau so habe ich es ja auch geschrieben. Jetzt ist nur die Frage was bedeutet das denn. Meiner Meinung nach bedeutet es, dass von der Elternzeit 2 Monate abgezogen werden, aber nicht, dass die 8 Wochen Mutterschutz bereits zur Elternzeit zählen.
In deinen Link, wie auch im Mutterschutzgesetz, steht es doch eindeutig drin:
"Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs gelten die Ausfallzeiten wegen der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten." --> und somit besteht auch ein Urlaubsanspruch.
Weiß hierzu vielleicht jemand genau bescheid?
Genauso ist es.
Mir wurde von meinem Arbeitgeber die Urlaubstage für die Zeit des kompletten Mutterschutzes angerechnet.
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