Urlaubsanspruch im Praktikum

9. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Mickysama
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch im Praktikum

Hallo,
ich bin für den gesamten Juli und August in einem Praktikum, arbeite also volle 9 Wochen. Der Vertrag läuft vom 2.7-31.8
Jetzt ist mir aufgefallen, dass ich nur 2 Urlaubstage zugesprochen bekomme, eben weil der Vertrag nur ab dem 2. läuft (der 1. war ein Sonntag).
Dass ich da nichts tun kann rechtlich, hat mir die Recherche schon gezeigt - von wegen voller Monat.
Die Frage wäre jetzt, ob ich meinen Vertrag so verlängern kann, dass ich volle zwei Monate ein Beschäftigungsverhältnis habe. Dann hätte ich ja, wie ich es verstanden habe, Anspruch auf 4 Urlaubstage.
Der Vertrag müsste also auf den 1. oder 2. September verlängert werden - Wochenendtage.

Ist das möglich? Oder führt das zu Problemen? Ich möchte mich ja nicht querstellen, aber die 4 Tage sind seit einem Jahr fest verbucht und wenn ich die nicht bekomme muss ich unbezahlten Urlaub nehmen.

Ich freu mich über jede Antwort zu meinem Problem, vor Allem weil ich eine schnelle Lösung bräuchte.

LG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7018 Beiträge, 3936x hilfreich)

Das geht nur, wenn der AG damit einverstanden ist. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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