Urlaubsanspruch in Teilzeit

3. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
botak
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch in Teilzeit

Hallo

Wenn ein Vollzeit AN 30 Tage Urlaub bei einer 5 Tage Woche hat sind das im Jahr 6 Wochen Urlaub.
Ein Teilzeit AN der seine tägliche Arbeitszeit reduziert behält seine 30 Tage das sind auch 6 Wochen im Jahr.
Ein weiterer Teilzeit AN welcher seine Arbeitszeit um einen Tag pro Woche reduziert bekommt "nur" noch 24 Urlaubstage aber bei einer 4 Tage Woche sind das auch 6 Wochen.
Aber wenn ein AN seine Teilzeit wochenweise verblockt z.B. 44 Wochen Vollzeit und 8 Wochen frei, bekommt dieser noch 25,38 Tage Urlaub. Das sind bei einer 5 Tage Woche nur 5 Wochen Urlaub.

Ist bei der Rechnung etwas falsch oder ist das eine Benachteiligung des AN oder gar persönliches Pech?
Wie verhält sich das dann mit den 0,38 Tagen Resturlaub?

Danke




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20330 Beiträge, 7358x hilfreich)

/// ... wochenweise verblockt z.B. 44 Wochen Vollzeit und 8 Wochen frei, bekommt dieser noch 25,38 Tage Urlaub

Vielleicht liegt der Fehler, wenn es denn einen gibt, in dieser Rechnung?
Und U-Anspruch wird kaufmännisch gerundet.

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#2
 Von 
botak
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

30/52*44=25,38 denn Urlaub gibt es nur für Anwesenheitstage, richtig?

Soweit ich informiert bin wird erst ab 0,5 Tagen aufgerundet aber abrunden ist nicht erlaubt oder doch?

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#3
 Von 
botak
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Um das ganze noch zu ergänzen hat der AN einen UWF von 4,23.
Wenn man nun die 25,38 Urlaubstage durch 4,23 UWF teilt kommt man wieder auf 6 Wochen.

Aber es ist doch nicht Möglich Teilurlaub zu nehmen oder doch?

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#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 514x hilfreich)

Zitat (von botak):
Aber wenn ein AN seine Teilzeit wochenweise verblockt z.B. 44 Wochen Vollzeit und 8 Wochen frei, bekommt dieser noch 25,38 Tage Urlaub. Das sind bei einer 5 Tage Woche nur 5 Wochen Urlaub. Ist bei der Rechnung etwas falsch


Ja.

Zitat (von blaubär+):
Und U-Anspruch wird kaufmännisch gerundet


Nein, (ledigllich) Teilurlaub wird ab mindestens einem halben Tag aufgerundet.

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#5
 Von 
botak
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zitat (von botak):
Aber wenn ein AN seine Teilzeit wochenweise verblockt z.B. 44 Wochen Vollzeit und 8 Wochen frei, bekommt dieser noch 25,38 Tage Urlaub. Das sind bei einer 5 Tage Woche nur 5 Wochen Urlaub. Ist bei der Rechnung etwas falsch


Ja.


Stimmt der Fehler ist das es eigentlich eine 4,23 Woche im Schnitt ist das würde dann wieder 6 Wochen ergeben aber man kann ja nicht 4,23 Tage Urlaub einreichen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
botak
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo noch einmal.

Ich habe mir noch einmal Gedanken gemacht.
Der AG möchte vom AN das er 5 Tage Urlaub nimmt um eine Woche frei zu haben.
Das heißt doch das der AN eine 5 Tage Woche hat egal wie lange er am Stück frei hat während seiner Freistellung laut Teilzeitvertrag.

Denn die 8 Wochen frei entsprechen laut AG auch 40 Tagen.

Bei der Urlaubsberechnung geht es ja auch um die tatsächlichen geleisteten Wochentage und nicht um die durchschnittlichen Wochentage, oder?

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