Hallo
Wenn ein Vollzeit AN 30 Tage Urlaub
bei einer 5 Tage Woche hat sind das im Jahr 6 Wochen Urlaub.
Ein Teilzeit AN der seine tägliche Arbeitszeit reduziert behält seine 30 Tage das sind auch 6 Wochen im Jahr.
Ein weiterer Teilzeit AN welcher seine Arbeitszeit um einen Tag pro Woche reduziert bekommt "nur" noch 24 Urlaubstage aber bei einer 4 Tage Woche sind das auch 6 Wochen.
Aber wenn ein AN seine Teilzeit wochenweise verblockt z.B. 44 Wochen Vollzeit und 8 Wochen frei, bekommt dieser noch 25,38 Tage Urlaub. Das sind bei einer 5 Tage Woche nur 5 Wochen Urlaub.
Ist bei der Rechnung etwas falsch oder ist das eine Benachteiligung des AN oder gar persönliches Pech?
Wie verhält sich das dann mit den 0,38 Tagen Resturlaub?
Danke
Urlaubsanspruch in Teilzeit
/// ... wochenweise verblockt z.B. 44 Wochen Vollzeit und 8 Wochen frei, bekommt dieser noch 25,38 Tage Urlaub
Vielleicht liegt der Fehler, wenn es denn einen gibt, in dieser Rechnung?
Und U-Anspruch wird kaufmännisch gerundet.
30/52*44=25,38 denn Urlaub gibt es nur für Anwesenheitstage, richtig?
Soweit ich informiert bin wird erst ab 0,5 Tagen aufgerundet aber abrunden ist nicht erlaubt oder doch?
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Um das ganze noch zu ergänzen hat der AN einen UWF von 4,23.
Wenn man nun die 25,38 Urlaubstage durch 4,23 UWF teilt kommt man wieder auf 6 Wochen.
Aber es ist doch nicht Möglich Teilurlaub zu nehmen oder doch?
Zitat :Aber wenn ein AN seine Teilzeit wochenweise verblockt z.B. 44 Wochen Vollzeit und 8 Wochen frei, bekommt dieser noch 25,38 Tage Urlaub. Das sind bei einer 5 Tage Woche nur 5 Wochen Urlaub. Ist bei der Rechnung etwas falsch
Ja.
Zitat :Und U-Anspruch wird kaufmännisch gerundet
Nein, (ledigllich) Teilurlaub wird ab mindestens einem halben Tag aufgerundet.
Zitat :Zitat :Aber wenn ein AN seine Teilzeit wochenweise verblockt z.B. 44 Wochen Vollzeit und 8 Wochen frei, bekommt dieser noch 25,38 Tage Urlaub. Das sind bei einer 5 Tage Woche nur 5 Wochen Urlaub. Ist bei der Rechnung etwas falsch
Ja.
Stimmt der Fehler ist das es eigentlich eine 4,23 Woche im Schnitt ist das würde dann wieder 6 Wochen ergeben aber man kann ja nicht 4,23 Tage Urlaub einreichen.
Hallo noch einmal.
Ich habe mir noch einmal Gedanken gemacht.
Der AG möchte vom AN das er 5 Tage Urlaub nimmt um eine Woche frei zu haben.
Das heißt doch das der AN eine 5 Tage Woche hat egal wie lange er am Stück frei hat während seiner Freistellung laut Teilzeitvertrag.
Denn die 8 Wochen frei entsprechen laut AG auch 40 Tagen.
Bei der Urlaubsberechnung geht es ja auch um die tatsächlichen geleisteten Wochentage und nicht um die durchschnittlichen Wochentage, oder?
Und jetzt?
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