Hallo,
ein bekannter hat einen befristeten Arbeitsvertrag beim Zeitarbeiter unterschrieben vom 01.04.2008 bis zum 31.06.2008.
In dem Vertrag stehen 6 Monate Probezeit. In der Probezeit kann er in den ersten 14 Tagen täglich kündigen, danach hat er eine Woche Kündigungsfrist für 3 Monate. Nun komme ich zu meiner eigentlichen Frage:
Er möchte die Arbeit zum 06.06.08 kündigen da er ab Montag dem 09.06.2008 eine neue feste Stelle gefunden hat (Vertrag schon unterschrieben)
Nun komme ich zur Frage hat er Anschruch auf Urlaub (Tage die er bezahlt bekommt aber nicht arbeitengehen)
Laut vertrag stehen ihn 2 Tage Urlaub pro Monat zu. Er hat volle 2 Monate gearbeitet also 4 Tage bezahlt arbeitsfrei.
Oder hat er in der Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub?
Danke für eur Hilfe
Bianc
Urlaubsanspruch in der Probezeit
26. April 2008
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Frage vom 26. April 2008 | 17:29
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 2x hilfreich)
Urlaubsanspruch in der Probezeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 26. April 2008 | 18:52
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Hallo, der anteilige Urlaubsanspruch entsteht ja trotzdem (pro Beschäftigungsmonat [nicht Kalendermonat!] 1 Zwölftel des Jahresurlaubs). Den Urlaub muss er abgegolten (= bezahlt) bekommen, wenn der Urlaub bis zum Ausscheiden nicht vom AG gewährt werden kann.
<font color=red>'Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.'</font>
(§ 7 BUrlG
)
MfG
Und jetzt?
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