Urlaubsanspruch in der Probezeit mit angefangenem Monat

18. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kebbi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch in der Probezeit mit angefangenem Monat

Hallo,

ich habe am 7.6. eine neues Arbeitsverhältnis begonnen. Die Probezeit beträgt 6 Monate. Es gilt der Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen p.a. während dieser 6 Monate (5-Tage-Woche).

Wie viel Urlaub steht mir nun bis 31.12. zu? Meiner Meinung nach ist die Probezeit am 8.12. beendet.
Wie verhält es sich generell mit "angefangenen" Monaten, steht mir für den Juni (Start 7.6.) Urlaub zu?

Danke.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Urlaub gibt's für jeden vollen Monat, nicht für Teilmonate - kann man im BUrlG nachlesen.
Folglich erwirbst du in diesem Jahr einen Anspruch für 6 volle Monat, was praktischerweise die Hälfte des Jahresanspruchs ist.

-- Editiert von blaubär+ am 18.10.2018 11:11

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#2
 Von 
Kebbi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, das ist klar.

Aber nach der Probezeit, ab 8.12., müsste sich das dann auf 24 Tage/p.a. beziehen und nicht mehr auf 20 Tage. Korrekt?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Wieso? Wenn du Mo-Fr arbeitest, sind es immer 20 Tage = 4 Wochen; die 24 Tage beziehen sich auf Werktage Mo-Sa. Anders freilich, wenn der Urlaubsanspruch vertraglich oder nach TV anders geregelt ist/sein sollte.

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