Urlaubsanspruch mit Elternzeit

20. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
go441944-47
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch mit Elternzeit

Hallo meine Frau hat Entbindungtermin am 22.6.16

Sie hat vor bis 08/17 in elternzeit zu gehen.
Aktuell für 2016 hat Sie laut Vertrag einen Urlaubsanspruch von 27 T/Jahr.
Nächstes Jahr hat Sie 28T/Jahr.

Wie viele Tage hat Sie nach der Elternzeit insgesamt mit Vorjahr,wenn die Firma sagt 1/12 Regel in Elternzeit?


VG
Micha

-- Editier von go441944-47 am 20.05.2016 22:35

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Deine Frau hat für die Zeit, in der Sie in Elternzeit ist, keinen Anspruch auf zusätzlichen Urlaub. Es gilt also die 1/12-Regelung wie bei Mitarbeitern die unterjährig anfangen/ausscheiden.

Der Urlaubsanspruch für diese Jahr ist also 7/12 = 16 Tage.
Und für nächstes Jahr hängt es davon ab, wann die Elternzeit endet, da diese ja bis zu 36 Monate gehen kann.

Hinweis: Bruchteile von Urlaubstagen die mindestens einen halben Tag ergeben sind aufzurunden (§ 5 Abs. 2 BUrlG ).

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Nicht ganz richtig, da nach § 17 BEEG der AG berechtigt ist den Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit den Urlaub um 1/12 zu kürzen. Bei unterjährigen ausscheiden (um genau zu sein in der 1. Kalenderjahreshälfte) besteht der Urlaubsanspruch nur für jeden vollen Monat des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

Sprich besteht ein seit dem 01.01. eines Jahres und es endet am 22.06. entweder wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder aber es ruht ab diesem Zeitpunkt während der Elternzeit für den Rest des Kalenderjahres, dann hätte der ausgeschiedene AN nur einen Urlaubsanspruch von 5/12. Der AG des AN in Elternzeit könnte hingegen den Urlaubsanspruch nur um 6/12 kürzen und damit besteht für den AN in Elternzeit ein Urlaubsanspruch von 6/12. Das ist schon ein Unterschied.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Eidechse,

danke für den Hinweis.

Wenn ein AN für einen Monat in Elternzeit ist und zwar vom 15. des Monats an, dann dürfte es keine Kürzung geben? Beide Monate wären ja nicht voll.

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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):
Wenn ein AN für einen Monat in Elternzeit ist und zwar vom 15. des Monats an, dann dürfte es keine Kürzung geben? Beide Monate wären ja nicht voll.


korrekt

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