Hallo,
Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Mein Mann arbeitet im öffentlichen Dienst und hatte vom 18.12.2017-17.01.2018 Elternzeit, jetzt arbeitet er wieder voll (5 tage mit 30 Tagen Urlaubsanspruch). Vom 18.03-17.06 wird er nochmal komplett in Elternzeit gehen und vom 18.06-17.10 wird er im Rahmen der Partnerschaftsbonusmonate Teilzeit arbeiten(2 Tage in der Woche).
Soweit mal zu den Fakten, nun sind wir uns mit seinem Arbeitgeber-sagen wir mal-nicht ganz einig über seinen urlaubsanspruch 2018.
Ich habe versucht mich einzuarbeiten und komme auf folgendes Ergebnis:
Januar 2,5 Tage Urlaub da er nicht den kompletten kalendermonat Elternzeit hatte
Februar 2,5 Tage Urlaub da er voll arbeitet
März 2,5 Tage Urlaub da er nicht den kompletten kalendermonat Elternzeit hat
April 0 Tage da komplett Elternzeit
Mai 0 Tage da komplett Elternzeit
Juni 1 Tag da er nicht den kompletten kalendermonat Elternzeit hat und in Teilzeit arbeitet
Juli 1 Tag da er ganz in Teilzeit arbeitet
August 1 Tag da er ganz in Teilzeit arbeitet
September 1 Tag da er ganz in Teilzeit arbeitet
Oktober bin ich mir unsicher da er einen Teil in Teilzeit und einen Teil in Vollzeit arbeitet
November 2,5 Tage Urlaub da er voll arbeitet
Dezember 2,5 Tage Urlaub da er voll arbeitet
Das ergibt je nachdem wie man den Oktober berechnet entweder 17,5 (also 18) oder 19 urlaubstage.
Jetzt hab ich noch gelesen dass jede Teilzeit und Vollzeit phase getrennt betrachtet wird und ggf aufgerundet.
Bin für jeden Hinweis, Korrektur, Tipp dankbar
Urlaubsanspruch mit Elternzeit und Teilzeit
Ich biete mal folgendes:
18.01-17.03 = 2 Monate Vollzeit = 5 Tage Urlaub
18.06-17.10 = 4 Monate Teilzeit = 4 Tage Urlaub
18.10-17.12 = 2 Monate Vollzeit = 5 Tage Urlaub
18.12-31.12 = kein voller Monat = kein Urlaub
Summe 14 Tage
Ok
Aber in §17 BEEG
ist in Absatz 1 von vollen KALENDERMONATEN die Rede wiedo wird dann jetzt nach lebensmonaten berechnet?
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Da hast du Recht.
Für die Teilzeit musst du beachten, das er im Vorfeld über die Kürzung informiert werden muss. Ebenso hat er die Möglichkeit den sogenannten Vollzeiturlaub vor Beginn der Teilzeit zu nehmen. So kenne ich es auch aus dem öffentlichen Dienst und auch aus der freien Wirtschaft (großer Konzern).
Bzw. wird er ja wieder in Vollzeiturlaub umgerechnet, wenn er in der TZ Phase keinen Urlaub genommen hat.
Und das Ganze ist so, weil Urlaubsanspruch für das Jahr entsteht und nicht für Monate.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
LG
Ja vielen Dank für die Antwort. Also stimmt meine Rechnung? Und wie ist es mit dem Oktober?
Wie gesagt, wenn er bis Mitte Oktober keinen Urlaub nimmt, hat er bis auf die zwei Kalendermonate Mai und Juni den ganzen Anspruch in Vollzeit. Also sogar 25 Tage. Es kommt darauf an, wann er den Urlaub nimmt.So war es jedenfalls vor einigen Jahren im öD.
Und jetzt?
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