Urlaubsanspruch mit Elternzeit und Teilzeit

30. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Blue16
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Urlaubsanspruch mit Elternzeit und Teilzeit

Hallo,
Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Mein Mann arbeitet im öffentlichen Dienst und hatte vom 18.12.2017-17.01.2018 Elternzeit, jetzt arbeitet er wieder voll (5 tage mit 30 Tagen Urlaubsanspruch). Vom 18.03-17.06 wird er nochmal komplett in Elternzeit gehen und vom 18.06-17.10 wird er im Rahmen der Partnerschaftsbonusmonate Teilzeit arbeiten(2 Tage in der Woche).

Soweit mal zu den Fakten, nun sind wir uns mit seinem Arbeitgeber-sagen wir mal-nicht ganz einig über seinen urlaubsanspruch 2018.

Ich habe versucht mich einzuarbeiten und komme auf folgendes Ergebnis:

Januar 2,5 Tage Urlaub da er nicht den kompletten kalendermonat Elternzeit hatte

Februar 2,5 Tage Urlaub da er voll arbeitet

März 2,5 Tage Urlaub da er nicht den kompletten kalendermonat Elternzeit hat

April 0 Tage da komplett Elternzeit

Mai 0 Tage da komplett Elternzeit

Juni 1 Tag da er nicht den kompletten kalendermonat Elternzeit hat und in Teilzeit arbeitet

Juli 1 Tag da er ganz in Teilzeit arbeitet

August 1 Tag da er ganz in Teilzeit arbeitet

September 1 Tag da er ganz in Teilzeit arbeitet

Oktober bin ich mir unsicher da er einen Teil in Teilzeit und einen Teil in Vollzeit arbeitet

November 2,5 Tage Urlaub da er voll arbeitet

Dezember 2,5 Tage Urlaub da er voll arbeitet

Das ergibt je nachdem wie man den Oktober berechnet entweder 17,5 (also 18) oder 19 urlaubstage.

Jetzt hab ich noch gelesen dass jede Teilzeit und Vollzeit phase getrennt betrachtet wird und ggf aufgerundet.

Bin für jeden Hinweis, Korrektur, Tipp dankbar




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19151 Beiträge, 10315x hilfreich)

Ich biete mal folgendes:

18.01-17.03 = 2 Monate Vollzeit = 5 Tage Urlaub
18.06-17.10 = 4 Monate Teilzeit = 4 Tage Urlaub
18.10-17.12 = 2 Monate Vollzeit = 5 Tage Urlaub
18.12-31.12 = kein voller Monat = kein Urlaub

Summe 14 Tage

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Blue16
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok
Aber in §17 BEEG ist in Absatz 1 von vollen KALENDERMONATEN die Rede wiedo wird dann jetzt nach lebensmonaten berechnet?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Da hast du Recht.
Für die Teilzeit musst du beachten, das er im Vorfeld über die Kürzung informiert werden muss. Ebenso hat er die Möglichkeit den sogenannten Vollzeiturlaub vor Beginn der Teilzeit zu nehmen. So kenne ich es auch aus dem öffentlichen Dienst und auch aus der freien Wirtschaft (großer Konzern).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Bzw. wird er ja wieder in Vollzeiturlaub umgerechnet, wenn er in der TZ Phase keinen Urlaub genommen hat.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Und das Ganze ist so, weil Urlaubsanspruch für das Jahr entsteht und nicht für Monate.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
LG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Blue16
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja vielen Dank für die Antwort. Also stimmt meine Rechnung? Und wie ist es mit dem Oktober?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Wie gesagt, wenn er bis Mitte Oktober keinen Urlaub nimmt, hat er bis auf die zwei Kalendermonate Mai und Juni den ganzen Anspruch in Vollzeit. Also sogar 25 Tage. Es kommt darauf an, wann er den Urlaub nimmt.So war es jedenfalls vor einigen Jahren im öD.

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