Hallo, ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch beim Arbeitgeberwechsel. Ich habe vor zu Beginn Juli den Arbeitgeber gewechselt. Bei "alten" AG hatte ich 24 Tage Urlaub jährlich von denen ich 11 Tage genommen hatte. Ein Tag Anspruch konnte ich nicht nehmen. Ich habe über den Tag eine Bescheinigung erhalten.
Meine Frage ist nun: Kann ich mir den Tag noch auszahlen lassen? Mein "neuer" AG lehnt eine Übernahme ab. Gruß Lemon
Urlaubsanspruch nach Arbeitgeberwechsel
24. September 2008
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Frage vom 24. September 2008 | 08:25
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 4x hilfreich)
Urlaubsanspruch nach Arbeitgeberwechsel
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#1
Antwort vom 24. September 2008 | 08:38
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2330x hilfreich)
Hallo, ja kannst du.
MfG
#2
Antwort vom 24. September 2008 | 08:58
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 4x hilfreich)
Nur so wegen dem richtig verstehen: Vom alten AG auszahlen lassen? Gibts da ein Gesetz was ich nennen kann? Der alte AG wollte mich nämlich nicht gehen lassen und war am Ende nicht mehr zu sprechen für mich. Also wird er nichts machen wenn ich nicht gleich mit der Rechtslage drohe, leider. Lemon
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. September 2008 | 09:41
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2330x hilfreich)
Ja, Bundesurlaubsgesetz § 7 Absatz 4.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
#4
Antwort vom 24. September 2008 | 10:55
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 4x hilfreich)
Danke!!!!
#5
Antwort vom 24. September 2008 | 12:25
Von
Status: Lehrling (1893 Beiträge, 176x hilfreich)
Kleine Anmerkung:
Mein neuer AG lehnt eine Übernahme ab.
Das ist auch völlig korrekt so.
Und jetzt?
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