Hallo,
folgender Fall: A hat 25 Urlaubstage pro Jahr. Mitte Oktober 2019 begab sich A in Elternzeit bis Mitte August 2020 und nahm bereits den gekürzten Urlaub von 2019.
A kündigte zum Ende der Elternzeit. Muss der Arbeitgeber A nun den gekürzten Urlaub von 2020 auszahlen? Die Kürzung besteht doch nur für volle Kalendermonate in der Elternzeit?
Vielen Dank und viele Grüße
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
24. August 2020
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Frage vom 24. August 2020 | 11:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
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