Sehr geehrte Damen u Herren,
Ich habe eine Frage bezüglich des Urlaubs bei längerer Krankschreibung und verstehe die 15 Monate Regelung nicht ganz.
Zu mir...
Ich bin seit 03. 12. 2018 krankgeschrieben, im gesamten Jahr 2019 war ich ebenfalls krank. Ich habe 6 Wochen Urlaub
im Jahr. Bis wann stehen mir die 6 Wochen von 2019 noch zu, bzw wann verfallen diese?
Geh ich Recht in der Annahme das diese im März 2020 verfallen, da ich dann insg seit Dez 2018 15 Monate krank war?oder habe ich einen Denkfehler?
Lg Thorsten
Urlaubsanspruch nach Erkrankung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
In der Tat - in der Urlaubsfrage hat sich einiges getan, für AN zum Guten und, um das auch einmal zu sagen, Dank europäischen Rechts. So leicht verfällt Urlaub nicht mehr. Die jüngste Rechtsprechung betrifft dich nicht bzw. nicht deine Frage - der AG muss AN ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie ihren Urlaub zu nehmen haben. Sonst kann er ihn nicht Ende März killen.
Zu deinem Anliegen ganz grundsätzlich: Der Urlaubsanspruch gilt kalenderjährlich; 2018 ist gesondert zu betrachten, 2019 natürlich ebenso.
Die Sache läuft also so: Urlaub 2018 Ende des Urlaubsjahres plus 15 Monate - Wegfall also Ende März 2020
Urlaub 2019 entsprechend ... Wegfall also Ende März 2022
Ganz gut erklärt, finde ich, auf der Seite
https://www.arag.de/auf-ins-leben/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-bei-krankheit/?cookieSetting=true
Hallo blaubär,
Vielen Dank für Ihre leicht verständliche Antwort. Um zu testen ob ich Sie richtig verstanden hab, muss ich Sie gleich berichtigen.
Urlaub 2019...Wegfall doch Ende März 2021? Oder?
Darf ich sie noch etwas bezüglich Weihnachtsgeldes befragen?
Es gibt bei meinem Arbeitgeber seit Jahrzehnten ein Weihnachtsgeld, 13.Monatsgehalt auf "freiwilliger" Basis. Dies ist auch bei jedem Mitarbeiter so im Vertrag verankert. Mein Arbeitgeber zahlt dies wie gesagt seit Jahren. So auch in diesem Jahr an alle Mitarbeiter. Ich habe jedoch kein Weihnachtsgeld erhalten, vernutl da ich in 2019 komplett krank war. Darf er das? Ist dies rechtens, nur weil ich erkrankt bin? Wie gesagt, jeder andere Mitarbeiter hat diese Zahlung erhalten
Nach wie vor bin ich doch noch regulärer Mitarbeiter dieser Firma. Hab ich kein Anrecht darauf? Und was den freiwilligen Passus im Arbeitsvertrag angeht. Zählt hier nicht das Gewohnheitsrecht, da er über Jahrzehnte jährlich das Weihnachtsgeld zählte? Sollte ich dagegen vorgehen?
Vielen Dank nochmal für Ihre kompetente Antwort
Thorsten
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/// Urlaub 2019...Wegfall doch Ende März 2021? Oder?
Sorry, ja natürlich. Schreibfehler. Oder Kopfrechnen mangelhaft.
Vielen Dank blaubär, da haben Sie mir schonmal sehr geholfen. Können Sie etwas zu der Weihnachtsgeldfrage sagen?
Danke u liebe Grüße
Sie erhalten doch gar kein Gehalt mehr von Arbeitgeber, sind doch wohl eher im Krankengeldbezug.ZitatKönnen Sie etwas zu der Weihnachtsgeldfrage sagen? :
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