Guten Tag,
Ich habe eine theoretische Frage.
Arbeitnehmer A arbeitet seit mehreren Jahren für Firma B.
Firma B hat keine Tarifbindung oder Betriebsrat.
Nun möchte A fristgerecht die einen Monat vorher entsprechend der Kündigungsfrist von einem Monat die Kündigung zum 31.05.21 einreichen.
Er hat 25 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr und arbeitet 5 Tage die Woche / 40h
Aber in dem Arbeitsvertrag von A steht:
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt eine etwaige Urlaubsabgeltung nur bis zur Höhe des gesetzlichen Urlaubsanspruchs, ein bereits genommener Urlaub wird auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch angerechnet.
Dahet die Frage, ob dies rechtlich gültig ist, da es doch nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers darin stehen darf, vor allem in der ersten Jahreshälfte?
Gibt es da Paragraphen etc die A gleich in der Kündigung anmerken kann?
Vielen Dank und schon einmal einen schönen Tag
-- Editiert von Gtb am 15.04.2021 05:36
-- Editiert von Gtb am 15.04.2021 05:36
Urlaubsanspruch nach Kündigung im ersten Halbjahr auf gesetzlichen Anspruch reduzierbar?
15. April 2021
Thema abonnieren
Frage vom 15. April 2021 | 05:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch nach Kündigung im ersten Halbjahr auf gesetzlichen Anspruch reduzierbar?
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#1
Antwort vom 15. April 2021 | 07:06
Von
Status: Weiser (17370 Beiträge, 6466x hilfreich)
Solange der Anspruch auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch gewahrt bleibt, ist rechtlich alles in Ordnung. Der Urlaub, der vertraglich über den Anspruch nach BUrlg eingeräumt ist, ist sozusagen ein Add-On, das wieder auf den Mindest-Urlaub nach BUrlG zurückgeführt wird. Deine Annahme, dass nichts "zum Nachteil des Arbeitnehmers darin stehen darf", ist so nicht richtig.
#2
Antwort vom 15. April 2021 | 11:02
Von
Status: Weiser (16466 Beiträge, 9282x hilfreich)
Sehe ich auch so.
Sowas ist mittlerweile üblich - und auch zulässig.
Der Arbeitnehmer wird nicht schlechter gestellt als bei der gesetzlichen Regelung, und nur darauf kommt es an.
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