Liebes Forum,
ich habe eine Frage zu meiner Kündigung. Ich habe zum 30.09.2019, also zur zweiten Jahreshälfte, fristgerecht gekündigt. Laut Gesetz stehen mir die vollen Urlaubstage (30 Tage) in Anpruch, sofern keine weitere Klausel im Vertrag steht.
Den Vertrag habe ich 2017 unterzeichnet. In der Passage zu den Urlaubstagen verweist hier der Arbeitgeber auf eine Richtlinie des Unternehmens und geht nicht weiter darauf ein.
Jetzt hat mir die Personalabteilung den Urlaub
anteilig berechnet (also 23 Tage) mit der Begründung, dass es sich auf die Richtlinie bezieht. Diese Richtlinie wurde am 02.2019 aktualisiert.
Können Sie mir sagen, ob ich trotzdessen noch ein Anspruch auf die 30 Tage hätte?
Vielen Dank!
Urlaubsanspruch nach Kündigung in der 2. Jahreshälfte
22. Juli 2019
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Frage vom 22. Juli 2019 | 11:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch nach Kündigung in der 2. Jahreshälfte
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#1
Antwort vom 22. Juli 2019 | 11:50
Von
Status: Unbeschreiblich (46737 Beiträge, 16569x hilfreich)
Zitat:Laut Gesetz stehen mir die vollen Urlaubstage (30 Tage) in Anpruch, sofern keine weitere Klausel im Vertrag steht.
Laut Gesetz steht Dir der volle gesetzliche Mindesturlaub zu, bei einer 5-Tage-Woche also 20 Tage.
Zitat:Können Sie mir sagen, ob ich trotzdessen noch ein Anspruch auf die 30 Tage hätte?
Da uns sowohl die aktuelle Version als auch die vorherige Version dieser Richtlinie unbekannt ist, können wir dazu nichts sagen.
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