Urlaubsanspruch nach Kündigung - kann ich von meinem Resturlaub (25 Tage) Gebrauch machen?

2. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Iverson
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch nach Kündigung - kann ich von meinem Resturlaub (25 Tage) Gebrauch machen?

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Im Laufe des Monats werde ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.08.07 kündigen. Ich bin an keinen Tarif gebunden und habe einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr ohne weitere Vereinbarungen. Im Moment habe ich noch 25 Tage Resturlaub für dieses Jahr.
Da ich ja über den 30.06. hinaus in ungekündigter Stellung tätig bin, habe ich Anspruch auf Abgeltung der kompletten 30 Tage Urlaub, ist das so richtig? Wenn ich nun also Ende Juli kündige, kann ich von meinem Resturlaub (25 Tage) gebrauch machen und quasi den kompletten August schon zu Hause bleiben?

Danke im voraus für Antworten. Bin mir noch etwas im Unklaren.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... nach burlg wäre das nicht verkehrt - die 30 tage urlaub sprechen aber u.u. dafür, dass es danach nicht geht oder gehen muss. es könnte also auf eine zwölftelung auch hinauslaufen. und dann muss der AG dir den urlaub immer noch gewähren, m.a.w. er könnte ihn dir auch ausbezahlen, wenn urlaub aus dienstlichen gründen nicht drin sein sollte.

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#2
 Von 
Iverson
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

So, ich habe nun gekündigt, fristgerecht zum 31.08.07
Da ich noch 25 Tage Resturlaub habe, habe ich in der Kündigung meinen voraussichtlichen letzten Arbeitstag mit dem 27.07.07 angegeben.
Mein Arbeitgeber meint jetzt, das müssten wir noch besprechen, er könne mich theoretisch auch bis zum 31.08. verpflichten noch zu arbeiten und mir den Urlaubsanspruch ausbezahlen.
Wie sieht es rechtlich aus? Kann er die kompletten 25 Tage ausbezahlen, auch wenn ich dem nicht zustimme? Wieviel Tage muss er mir mindestens auch als Urlaub gewähren? Muss er mir überhaupt irgendwas gewähren?

Danke im voraus

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