Hallo, vor einem Jahr habe ich mein drittes Kind bekommen und war bis dahin 4 Tage die Woche in meiner Firma beschäftigt. Als ich schwanger wurde habe ich mich nach 2 Monaten arbeitsunfähig schreiben lassen und war bis zur Geburt meines Kindes zuhause. Jetzt nach einem Jahr habe ich bei meinem alten Arbeitgeber wieder angefangen, allerdings nur einen Tag die Woche. Ich hatte zu Zeitpunkt meines Ärztlichen Beschäftigungsverbots noch einen Resturlaub von 13 Tagen. Mit meinen 3 Tagen die ich jetzt anteilig für die neue Arbeitszeitregelung habe wären das 16 Tage und bei einem Arbeitstag pro Woche hiese das für mich, das ich im Grunde fast den rest vom Jahr wieder zuhause bleiben kann, denn Resturlaub verfällt ja nicht bei Mutterschutz? Habe ich das so richtig gerechnet?
Urlaubsanspruch nach Mutterschutz
Zitat:Habe ich das so richtig gerechnet?
Ja.
Dürfte aber schwierig werden, dem Arbeitgeber das zu vermitteln.
Das BUrlG sowie auch die EU-RL gehen ja vom Grundsatz davon aus, dass der Urlaub zusammenhängend gewährt wird und nicht an Einzeltagen und demgemäß jedem AN mindestens 4 Wochen Urlaub zustehen.
Vor diesem Hintergrund bin ich mir nicht sicher, ob man wirklich so rechnen kann wie die TS. Weil dann würden ja aus drei Wochen Urlaub (und 1 Tag) auf einmal 13 Wochen Urlaub.
Das einzige was sicher ist, ist dass für den Resturlaub von 13 Tagen das Urlaubsentgelt in der Höhe zu zahlen ist, wie vor der Reduzierung der Arbeitszeit. Das ist m.E. mittlerweile rechtlich durchentschieden.
Einzige Ausnahme könnte noch daraus folgen, dass der Resturlaub nicht aus dem gesetzlichen Mindesturlaub folgt und es im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eigene Regelungen gibt, wie sich das dann bei dem übergesetzlichen Urlaub verhält. Das hängt glaube ich noch beim BAG.
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Zitat:Vor diesem Hintergrund bin ich mir nicht sicher, ob man wirklich so rechnen kann wie die TS. Weil dann würden ja aus drei Wochen Urlaub (und 1 Tag) auf einmal 13 Wochen Urlaub.
Früher wurde umgerechnet, das ist aber nicht mehr zulässig.
Es werden mittlerweile (EU-Recht sei dank) tatsächlich aus 3 Wochen (+ 1 Tag) 13 Wochen Urlaub.
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/urlaub/kein-urlaubsverlust-nach-wechsel-von-vollzeit-zu-teilzeit/
Ich glaube es ist nicht hinreichend deutlich geworden, wie ich das meine. Ich will nämlich gar nichts umrechnen. Das hätte ja sonst auch zur Folge, dass das Urlaubsentgelt niedriger wird. Und das ist nach der Rechtsprechung ausdrücklich ausgeschlossen.
Sprich ich gehe hier auch von 13 Tagen Resturlaub aus. Für mich stellt sich halt nur die Frage ob man z.B. für 3 Wochen Urlaub am Stück aus diesem Resturlaub für den Fall des TS nur 3 Tage benötigt oder aber doch 12, weil ja im Prinzip so getan wird, als ob man noch im Rahmen des alten Beschäftigungsverhältnis tätig ist.
Wie das genau gehandhabt wird ergibt sich aus den bisher vorliegenden Urteilen leider nicht eindeutig.
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