Urlaubsanspruch nach Vertragsänderung

21. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
peter385
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch nach Vertragsänderung

Hallo,

ich bin seit über 2 Jahren bei meinem Arbeitgeber angestellt. Bis vor 1,5 Monaten war das Arbeitsverhältnis noch auf Vollzeit und danach habe ich auf 450€ gewechselt (Neuer Vertrag). Zunächst meinte mein Arbeitgeber, dass er mir meinen Urlaub nicht bezahlen wird. Dann hat er mit seinem Steuerberater gesprochen und sagte, dass er nun doch den Urlaub bezahlt, so wie es mir auch gesetzlich zusteht. Allerdings sagte er noch dazu, dass ich erst nach 6 Monaten Anspruch auf Urlaub hätte, da der Vertrag ja geändert wurde.
Frage: Ist das rechtens?
Ich bin schließlich schon mehr als 2 Jahre dort angestellt und das ist ja kein neuer Arbeitgeber.

Gruß Peter K.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Das ist alles Blödsinn,was Ihr Chef da macht. Auch als 450-€-Kraft hat man Anspruch auf den gleichen Urlaub wie die anderen Arbeitnehmer, man muss eben nur für weniger Tage Urlaub beantragen. Der darf dann nicht einfach auf den gesetzlichen Urlaub runtergekürzt werden. Das Arbeitsverhältnis besteht ja schon länger, nur der Umfang der Arbeitszeit ändert sich. Deshalb besteht natürlich jetzt schon der volle Urlaubsanspruch.
Vielleicht fragen Sie einfach mal den Chef, wo Sie das nachlesen können, ( was er sich so ausgedacht hat...) Dürfte für den schwer werden, eine Quelle zu finden.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

Die Wartezeit ist erfüllt, das sehe ich auch so.

@altona // man muss eben nur für weniger Tage Urlaub beantragen

... verstehe ich nicht - über die Verteilung der AZ auf die Woche wissen wir doch gar nichts.

-- Editiert von blaubär+ am 21.06.2016 17:46

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