Urlaubsanspruch nach befristeter Übernahme

4. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Osterloh1986
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Urlaubsanspruch nach befristeter Übernahme

Hallo,
meine Ausbildung endet in diesem Monat und mir wurde angeboten bis Ende Juli weiterhin im Betrieb zu arbeiten.
Das ganze wollte ich vom Grundsatz annehmen, da ich zum Wintersemester mit meinem Studium beginnen möchte. Ich habe bis Ende Juli noch einen Resturlaub von 12,5 Tagen, wobei ich die letzten 2 Monate natürlich als Geselle vergütet werde.
Nun wurde uns gesagt, dass es bei meinem Ausbilder üblich ist, dass der Resturlaub für die Ausbildungszeit (sagen wir mal 8 Tage) halbiert wird (4 Tage) und dann für die restliche Zeit gutgeschrieben wird.
Ist das jetzt eine nette Geste, da der alte Urlaubsanspruch eh verfallen würde, oder wollen sie uns einfach ein Paar Tage abzwacken, da wir fertigen Azubis für die 2 Monate natürlich mehr Kosten verursachen?

Außerdem wurde uns angeboten den Resturlaub auszahlen zu lassen. Das wären ca. 290 € brutto.

Es wäre Ideal die Antwort mit dem entsprechenden § zu belegen.

Vielen Dank im Voraus!


-- Editiert am 04.06.2009 18:28

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ich denke mal, mit Sachlichkeit ist die Frage auch zu lösen.
So eine Frage dürfte kaum in einem Gesetz geregelt sein, von denen haben wir mehr als genug.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Urlaub während der Ausbildung zu nehmen. Sie tun dies nicht.
Der Arbeitgeber bietet Ihnen an, den Urlaub auszubezahlen, auf der Grundlage des Gehalts, das während der Ausbildung gezahlt wurde.
Sie wollen aber lieber den Urlaub aufgrund eines Vertrags ausbezahlt bekommen oder nehmen, der später abgeschlossen wurde und höher vergütet wird.

Auf welcher Rechtsgrundlage begründet sich Ihre Erwartung?




-- Editiert am 04.06.2009 23:30

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