Hallo,
bin seit Februar diesen Jahres in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die Probezeit endete mit Anfang August.
Nun ist der August fast vorbei. Wir sind ein kleines Büro, haben aber ein riesiges Projekt in Bearbeitung.
Mein Wunsch, ab Oktober studieren zu gehen, stößt auf wenig Freude bei den Mitarbeitern, sowie der Unternehmensführung.
Nun habe ich noch 25 Tage Urlaub (war ja bis vor kurzem in der Probezeit), traue mich aber gar nicht, im Eifer des Gefechts, diese nun anzufragen. Die Zeit bis Ende September, Anfang Oktober ist eher knapp.
Nach meiner Einschätzung ist mein Chef für eine Auszahlung des Urlaubs zu geizig.
Außerdem soll ab Anfang Oktober eine versicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis auf 400 Euro Basis fortgeführt werden. (im gleichen Büro)
Wie sollte ich mit meinem Resturlaub umgehen, welche Aussichten bestehen, dass dieser evtl. ausgezahlt werden muss.
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-- Editiert Alexkid1111 am 26.08.2013 07:15
-- Editiert Alexkid1111 am 26.08.2013 07:16
Urlaubsanspruch oder Abgeltung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Deine Informationen verwirren mich = einerseits schreibst du vin einem beristeen AV, dann aber sol es doch im Minijob weitergehen. Auszahlung des Urlaubsentgelts ist nu vorgesehen, wenn du aus dem Betrieb ausscheidest. Und was heisst, du traust dich nicht? Dein Chef kennt doch deinen Vertrag uund sollte wissen, das du nicht unbegrenzt oder ewig yur Verfuegung stehst.
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Wenn das AV auf Minijobbasis fortgeführt wird, darf der Urlaub nicht ausgezahlt werden.
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Ja ein befristetes Arbeitsverhältnis, das steht so auf dem eigentlichen Vertrag und wurde auch stets so gehandhabt. Ich habe jetzt die Entscheidung getroffen zum Studium zu gehen, habe den Zulassungsbescheid, bin immatrikuliert, ab Oktober gehts los. Anteilig habe ich ein Anrecht auf 19 von 25 Urlaubstagen. (knapp 4 Arbeitswochen)
Ok eins habe ich sofort kappiert, wird das Arbeitsverhältnis, egal in welcher Form, in diesem Unternehmen weitergeführt, besteht kein Grund die Urlaubstage schnellst möglich in Anspruch zu nehmen, oder aber auszahlen zu lassen.
Wenn ich aber anderswo zu arbeiten beginne, und aus meinem jetztigen Arbeitsverhältnis austrete, dann muss folglich etwas mit meinem noch verbleibenden Urlaub passieren. Ob Inanspruchnahme oder Auszahlung.
Sollte der Urlaub nicht mehr genommen werden können (wegen innerbetireblicher Gründe) so müsste dieser doch ausgezahlt werden, oder ??
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... So ist es
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