Dass offene Urlaubsansprüche auf die Kündigungsfrist angerechnet werden ist ok. Jetzt bleibt in meinem Fall nach dem Aufbrauchen der Urlaubstage für die Kündigungsfrist noch ein Restanspruch auf Urlaub von 2,5 Tagen. Habe ich einen Anpruch auf Ausbezahlung dieser 2,5 Tage?
Folgende Formulierung findet sich im AV: "Im Falle der Künd. ist der AG berechtigt, den AN bis zum Ablauf der Künd.frist[...]freizustellen; etwaige noch offene Urlaubsansprüche sind in diesem Fall auf den Zeitraum der Freistellung anzurechnen und damit abgegolten
";
Ist damit gemeint, dass nur die tatsächlich angerechneten Tage abgegolten sind und der Rest finanziell ausgeglichen wird oder ist es so zu verstehen, dass der gesamte Anspruch auf Resturlaub abgegolten ist?
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Urlaubsanspruch übersteigt Kündigungsfrist
30.7.2012
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Frage vom 30.7.2012 | 16:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch übersteigt Kündigungsfrist
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#1
Antwort vom 30.7.2012 | 16:45
Von
Status: Weiser (17780 Beiträge, 7994x hilfreich)
Die Formulierung im Arbeitsvertrag kann sich nur auf Urlaubstage beziehen, die tatsächlich gewährt werden können. Was darüber hinausgeht, muß ausbezahlt werden.
Die Vorschrift aus dem Bundesurlaubsgesetz dazu ist zwingend:
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
...
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
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#2
Antwort vom 30.7.2012 | 18:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen DAnk für diese schnelle Antwort!
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