Urlaubsanspruch von 5 Tagen

6. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Klaus81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Urlaubsanspruch von 5 Tagen

Hallo zusammen,
mein Mitarbeiter war vom 01.12.2015 bis 01.04.2016 krank geschrieben. Jetzt hat er noch 5 Tage Resturlaub.
Da der Verfall 31.03. ist hat er trotzdem noch Anspruch ? Weil er krank war?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Danke Klaus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ja hat er. Denn der Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung verfällt nach neuer EuGH- und BAG-Rechtsprechung erst ein Jahr später am 31.3.2017.

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