Hallo zusammen,
mein Mitarbeiter war vom 01.12.2015 bis 01.04.2016 krank geschrieben. Jetzt hat er noch 5 Tage Resturlaub.
Da der Verfall 31.03. ist hat er trotzdem noch Anspruch ? Weil er krank war?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Danke Klaus
Urlaubsanspruch von 5 Tagen
6. April 2016
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Frage vom 6. April 2016 | 00:35
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Urlaubsanspruch von 5 Tagen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 6. April 2016 | 08:23
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
Ja hat er. Denn der Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung verfällt nach neuer EuGH- und BAG-Rechtsprechung erst ein Jahr später am 31.3.2017.
Und jetzt?
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