Urlaubsanspruch von Teilzeit zu Vollzeit

13. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Lengden
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch von Teilzeit zu Vollzeit

folgende Situation, ich habe einen Arbeitsvertrag über 24 Stunden bzw 3 Tage die Woche abgeschlossen. So habe ich auch im Jahr 2017 gearbeitet. Seit 2018 habe ich allerdings in Vollzeit gearbeitet bzw ich habe im Schnitt 21 Tage im Monat gearbeitet. Es handelt sich hierbei um einen leiharbeitsvertrag. Ich habe zum 31.03 gekündigt. Mein Disponent möchte mir nun meinen Urlaub nur im Teilzeitverhältnis auszahlen.
Ist dieses Vorgehen rechtens?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Selbstverständlich muss das Urlaubsentgelt für den erworbenen Urlaub in 2018 dem aktuellen Gehalt entsprechen. Der Durchschnitt der letzten 13 Wochen ist der Berechnungsdurchschnitt. Das müsste genau im Tarifvertrag stehen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
Lengden
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Altona01,
danke für deine schnelle Antwort
im Tarifvertrag konnte ich leider nichts finden
hast du eventuell einen Gerichtsurteil zur Hand dass ich meinem Disponenten um die Ohren hauen kann?

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Die gesetzliche Rechtsgrundlage steht hier:

Zitat:
Bundesurlaubsgesetz
§ 11 Urlaubsentgelt
(1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.


Vielleicht drucken Sie einfach den § aus und zeigen Sie das dem Dispo.
Und dann fragen Sie ihn, wo man seine Rechtsgrundlage nachlesen kann. Hat er nicht :devil:

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
Lengden
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo altona01,

danke für deine Hilfe.
mein Problem bezieht sich ja eher auf die Anzahl der mir zustehenden Urlaubstage (Da seit 2018 ja viel mehr gearbeitet wird als im Vertrag festgehalten), nicht die höhe der Vergütung pro ausbezahltem Urlaubstag.

Gruß

Lengden

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