Hab mir im Mai meinen meinen Oberschenkel gebrochen und bin noch bis nächstes Jahr krank geschrieben. Ab Dezember 2015 mach ich das Hamburger Modell also 4 Stunden arbeiten gehen, bekomme weiter Verletztengeld.
Möchte Ende Dezember über Silvester in Urlaub ins Ausland fliegen.
Muss mir die Berufsgenossenschaft den Urlaub genehmigen oder kann Die BG den Urlaub ablehnen ?
Karsten
Urlaubsanspruch während einer Krankschreibung nach einem Arbeitsunfall
1. November 2015
Thema abonnieren
Frage vom 1. November 2015 | 14:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch während einer Krankschreibung nach einem Arbeitsunfall
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. November 2015 | 16:04
Von
Status: Weiser (17338 Beiträge, 6462x hilfreich)
Du bist also weiter krank geschrieben und versuchst ab Dezember das Hamburger Modell. Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinn kannst du in dieser Zeit gar nicht nehmen. Die Krankschreibung dominiert weiter, so dass als Erster der behandelnde Arzt zu fragen ist, ob so eine Reise der Genesung entgegen steht. Kritisch könnte werden und zu beachten ist, dass das Hambuger Modell als gescheitert git, wenn die Unterbrechung mehr als 7 (Arbeits?)Tage dauert. Eine längere Unterbrechung kann aber in die Vereinbarung zum Hamburger Modell aufgenommen werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hamburger_Modell_(Rehabilitation)
#2
Antwort vom 1. November 2015 | 18:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort.
Karsten
Und jetzt?
Schon
266.490
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten