Urlaubsanspruch während einer Krankschreibung nach einem Arbeitsunfall

1. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sandokan65
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch während einer Krankschreibung nach einem Arbeitsunfall

Hab mir im Mai meinen meinen Oberschenkel gebrochen und bin noch bis nächstes Jahr krank geschrieben. Ab Dezember 2015 mach ich das Hamburger Modell also 4 Stunden arbeiten gehen, bekomme weiter Verletztengeld.
Möchte Ende Dezember über Silvester in Urlaub ins Ausland fliegen.
Muss mir die Berufsgenossenschaft den Urlaub genehmigen oder kann Die BG den Urlaub ablehnen ?

Karsten

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17338 Beiträge, 6462x hilfreich)

Du bist also weiter krank geschrieben und versuchst ab Dezember das Hamburger Modell. Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinn kannst du in dieser Zeit gar nicht nehmen. Die Krankschreibung dominiert weiter, so dass als Erster der behandelnde Arzt zu fragen ist, ob so eine Reise der Genesung entgegen steht. Kritisch könnte werden und zu beachten ist, dass das Hambuger Modell als gescheitert git, wenn die Unterbrechung mehr als 7 (Arbeits?)Tage dauert. Eine längere Unterbrechung kann aber in die Vereinbarung zum Hamburger Modell aufgenommen werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hamburger_Modell_(Rehabilitation)

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sandokan65
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Karsten

0x Hilfreiche Antwort

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