Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe im Januar Urlaub gebucht und Ende Februar vom Arbeitsamt eine Maßnahme genehmigt bekommen um den LKW Führerschein zu machen. Diese Maßnahme wäre im Normalfall am 30.06 zu Ende gewesen. Durch Corona war die Fahrschule 8 Wochen Geschlossen, dementsprechend wurde meine Maßnahme um 8 Wochen verlängert. Jetzt fällt mein Urlaub in diesen Zeitraum.
Mir wurde der Urlaub vom Arbeitsamt verweigert, ist das rechtens? Als Argument wurde mir gesagt das Corona nicht eingeplant war. Für mich allerdings auch nicht, ich soll den Urlaub stornieren.
Kann mir da jemand helfen?
Mfg
Urlaubsanspruch während einer Maßnahme
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatMir wurde der Urlaub vom Arbeitsamt verweigert, ist das rechtens? :
hast Du das schriftlich ?
Nur das er nicht genehmigt wurde, wegen Hinderungsgründe vorliegen. Das mit Corona wurde mir am Telefon gesagt.
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jetzt wäre die Frage, wie Dein Status im Januar war ? ALG1-bezug ?
Hat damals das Amt den Urlaub genehmigt ?
Das Problem ist doch ein ganz anderes, zumindest zum Einstieg. Ist es überhaupt möglich, den Abschluss zu bekommen, wenn man die Maßnahme unterbricht? Da die Maßnahme eine relativ kurze ist, wahrscheinlich nicht.
wirdwerden
ZitatIst es überhaupt möglich, den Abschluss zu bekommen, wenn man die Maßnahme unterbricht? :
Natürlich, es ist ein simpler ein LKW-Führerschein.
Das Problem ist eher, dass das Amt entweder keine Lust, oder keine Verwaltungsvorschrift dafür hat, die Maßnahme (= Kostenübernahme) zu verlängern.
Zitatjetzt wäre die Frage, wie Dein Status im Januar war ? ALG1-bezug ? :
Hat damals das Amt den Urlaub genehmigt ?
Ich habe mal alles raus gesucht, ich habe mich Arbeitslosgemeldet am 24.01.2020.
Meinen Urlaub gebucht am 29.01.2020.
Ich habe die Maßnahme am 25.02.2020 genehmigt bekommen. Ende wäre ohne Corona am 30.06.2020 gewesen. Und somit mit hätte sich meinem Urlaub nicht mit der Maßnahme überschnitten. Ich sagte damals meiner Beraterin auch das ich Urlaub gebucht hätte und mein neues Arbeitsverhältnis (musste schriftlich nachweisen das ich mit dem Erwerb des LKW Führerscheins sofort Arbeit habe) sofort anfängt wenn ich zurück bin.
Sie sagte mir dass das ja dann gut passt, natürlich habe ich dieses nicht schriftlich, denke die wenigsten hatten mit so einem Ausmaß wegen Corona zu diesem Zeitpunkt gerechnet.
ZitatDas Problem ist doch ein ganz anderes, zumindest zum Einstieg. Ist es überhaupt möglich, den Abschluss zu bekommen, wenn man die Maßnahme unterbricht? Da die Maßnahme eine relativ kurze ist, wahrscheinlich nicht. :
wirdwerden
Ja ich würde den Abschluss auch mit den 2 Wochen Fehlzeiten locker schaffen, wenn ich aus dem Urlaub komme habe ich nochmal 6 Wochen Zeit.
Zitat:ZitatIst es überhaupt möglich, den Abschluss zu bekommen, wenn man die Maßnahme unterbricht? :
Natürlich, es ist ein simpler ein LKW-Führerschein.
Das Problem ist eher, dass das Amt entweder keine Lust, oder keine Verwaltungsvorschrift dafür hat, die Maßnahme (= Kostenübernahme) zu verlängern.
Die Maßnahme wurde ja schon um 8 Wochen verlängert, vom 30.06 auf dem 30.08.
Alles nur gesagt ?ZitatMir wurde der Urlaub vom Arbeitsamt verweigert, ist das rechtens? Als Argument wurde mir gesagt das Corona nicht eingeplant war. :
Es gibt doch was schriftliches. Da mal reinschauen, was die Voraussetzungen für die Teilnahme am Kurs sind bzw. für die Abschlußprüfung.
wirdwerden
Zitat:Alles nur gesagt ?ZitatMir wurde der Urlaub vom Arbeitsamt verweigert, ist das rechtens? Als Argument wurde mir gesagt das Corona nicht eingeplant war. :
ich bekam als Email eine absage, Grund Hinderungsgründe würden vorliegen.
Und am Telefon sagte mir meine Beraterin aufgrund von Corona würde sich die Maßnahme ja um 8 Wochen verlängern und deswegen könnten Sie mir diesen Urlaub nicht genehmigen.
Entweder Urlaub und Maßnahme wäre beendet oder Maßnahme und kein Urlaub. Und die kosten die mir dadurch entstehen wenn ich storniere wären nicht Ihr Problem so leid es Ihr tun würde.
Es muss ein Vertrag oder sonstwas vorliegen. Etwas, was Du am Anfang unterzeichnet hast, da muss man reinschauen. Auch in die Bedingungen, um das erfolgreich abzuschließen. Darum geht es.
wirdwerden
In dem Vertrag wird nichts zu Corona und Nebenwirkungen stehen.
Es geht wohl hier eher darum, dass die Arbeitsvermittlerin dem TE keine Zustimmung zur Ortsabwesenheit wegen Urlaub gibt.
Da kann man lang streiten, denn Corona hat vieles verwirbelt.
Fährt er trotzdem--- erhält er für die Zeit der Ortsabwesenheit keine Leistungen.
Den LKW-Schein kann er vergessen. Muss evtl. die Kosten dem Amt erstatten.
Ob der Urlaub überhaupt Anfang Juli (wegen Corona) gemacht werden kann? Gebucht wurde vieles, was trotzdem einfach nicht geht...
Es liegt hier wohl viel auf den Waagschalen: die Finanzierung des LKW-Führerscheins durchs Amt. Die Garantie der Übernahme durch einen AG, keine Leistungen vom Amt, wenn Urlaub angetreten wird, Rückforderung der Maßnahmekosten, 2 Wochen Urlaub.
ZitatEs muss ein Vertrag oder sonstwas vorliegen. Etwas, was Du am Anfang unterzeichnet hast, da muss man reinschauen. Auch in die Bedingungen, um das erfolgreich abzuschließen. Darum geht es. :
wirdwerden
https://ibb.co/vZv7ssG
https://ibb.co/2KYm61h
ZitatIn dem Vertrag wird nichts zu Corona und Nebenwirkungen stehen. :
Es geht wohl hier eher darum, dass die Arbeitsvermittlerin dem TE keine Zustimmung zur Ortsabwesenheit wegen Urlaub gibt.
Da kann man lang streiten, denn Corona hat vieles verwirbelt.
Fährt er trotzdem--- erhält er für die Zeit der Ortsabwesenheit keine Leistungen.
Den LKW-Schein kann er vergessen. Muss evtl. die Kosten dem Amt erstatten.
Ob der Urlaub überhaupt Anfang Juli (wegen Corona) gemacht werden kann? Gebucht wurde vieles, was trotzdem einfach nicht geht...
Es liegt hier wohl viel auf den Waagschalen: die Finanzierung des LKW-Führerscheins durchs Amt. Die Garantie der Übernahme durch einen AG, keine Leistungen vom Amt, wenn Urlaub angetreten wird, Rückforderung der Maßnahmekosten, 2 Wochen Urlaub.
Ja das kann ich ja verstehen, aber ich bin schon recht weit und nach dem Urlaub habe ich noch mal 6 Wochen Zeit. Also der Führerschein wäre nicht in Gefahr.
Stand jetzt ist ab 01.07 wieder Urlaub möglich in Spanien, wir würden am 04.07 fahren.
Wenn ich jetzt storniere muss ich die komplette Miete zahlen von dem Ferienhaus. Schlappe 3200€.
Ich werde meine Rechtsschutzversicherung mal einschalten/befragen ..
Danke für alle tipps/Anregungen und Bemühungen
ZitatSchlappe 3200€. :
Damit kann man auch geschmeidig den LKW Lappen selbst bezahlen, wenn man nicht vollkommen unbegabt ist .....
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