Urlaubsanspruch während einer Maßnahme

15. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Thomas0310
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch während einer Maßnahme

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe im Januar Urlaub gebucht und Ende Februar vom Arbeitsamt eine Maßnahme genehmigt bekommen um den LKW Führerschein zu machen. Diese Maßnahme wäre im Normalfall am 30.06 zu Ende gewesen. Durch Corona war die Fahrschule 8 Wochen Geschlossen, dementsprechend wurde meine Maßnahme um 8 Wochen verlängert. Jetzt fällt mein Urlaub in diesen Zeitraum.
Mir wurde der Urlaub vom Arbeitsamt verweigert, ist das rechtens? Als Argument wurde mir gesagt das Corona nicht eingeplant war. Für mich allerdings auch nicht, ich soll den Urlaub stornieren.
Kann mir da jemand helfen?

Mfg

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Thomas0310):
Mir wurde der Urlaub vom Arbeitsamt verweigert, ist das rechtens?


hast Du das schriftlich ?

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#2
 Von 
Thomas0310
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur das er nicht genehmigt wurde, wegen Hinderungsgründe vorliegen. Das mit Corona wurde mir am Telefon gesagt.

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#3
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

jetzt wäre die Frage, wie Dein Status im Januar war ? ALG1-bezug ?
Hat damals das Amt den Urlaub genehmigt ?

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Das Problem ist doch ein ganz anderes, zumindest zum Einstieg. Ist es überhaupt möglich, den Abschluss zu bekommen, wenn man die Maßnahme unterbricht? Da die Maßnahme eine relativ kurze ist, wahrscheinlich nicht.

wirdwerden

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4204x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ist es überhaupt möglich, den Abschluss zu bekommen, wenn man die Maßnahme unterbricht?


Natürlich, es ist ein simpler ein LKW-Führerschein.

Das Problem ist eher, dass das Amt entweder keine Lust, oder keine Verwaltungsvorschrift dafür hat, die Maßnahme (= Kostenübernahme) zu verlängern.

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#6
 Von 
Thomas0310
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
jetzt wäre die Frage, wie Dein Status im Januar war ? ALG1-bezug ?
Hat damals das Amt den Urlaub genehmigt ?


Ich habe mal alles raus gesucht, ich habe mich Arbeitslosgemeldet am 24.01.2020.
Meinen Urlaub gebucht am 29.01.2020.

Ich habe die Maßnahme am 25.02.2020 genehmigt bekommen. Ende wäre ohne Corona am 30.06.2020 gewesen. Und somit mit hätte sich meinem Urlaub nicht mit der Maßnahme überschnitten. Ich sagte damals meiner Beraterin auch das ich Urlaub gebucht hätte und mein neues Arbeitsverhältnis (musste schriftlich nachweisen das ich mit dem Erwerb des LKW Führerscheins sofort Arbeit habe) sofort anfängt wenn ich zurück bin.
Sie sagte mir dass das ja dann gut passt, natürlich habe ich dieses nicht schriftlich, denke die wenigsten hatten mit so einem Ausmaß wegen Corona zu diesem Zeitpunkt gerechnet.



Zitat (von wirdwerden):
Das Problem ist doch ein ganz anderes, zumindest zum Einstieg. Ist es überhaupt möglich, den Abschluss zu bekommen, wenn man die Maßnahme unterbricht? Da die Maßnahme eine relativ kurze ist, wahrscheinlich nicht.

wirdwerden


Ja ich würde den Abschluss auch mit den 2 Wochen Fehlzeiten locker schaffen, wenn ich aus dem Urlaub komme habe ich nochmal 6 Wochen Zeit.


Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von wirdwerden):
Ist es überhaupt möglich, den Abschluss zu bekommen, wenn man die Maßnahme unterbricht?


Natürlich, es ist ein simpler ein LKW-Führerschein.

Das Problem ist eher, dass das Amt entweder keine Lust, oder keine Verwaltungsvorschrift dafür hat, die Maßnahme (= Kostenübernahme) zu verlängern.


Die Maßnahme wurde ja schon um 8 Wochen verlängert, vom 30.06 auf dem 30.08.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32119 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von Thomas0310):
Mir wurde der Urlaub vom Arbeitsamt verweigert, ist das rechtens? Als Argument wurde mir gesagt das Corona nicht eingeplant war.
Alles nur gesagt ?

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Es gibt doch was schriftliches. Da mal reinschauen, was die Voraussetzungen für die Teilnahme am Kurs sind bzw. für die Abschlußprüfung.

wirdwerden

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#9
 Von 
Thomas0310
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Thomas0310):
Mir wurde der Urlaub vom Arbeitsamt verweigert, ist das rechtens? Als Argument wurde mir gesagt das Corona nicht eingeplant war.
Alles nur gesagt ?


ich bekam als Email eine absage, Grund Hinderungsgründe würden vorliegen.

Und am Telefon sagte mir meine Beraterin aufgrund von Corona würde sich die Maßnahme ja um 8 Wochen verlängern und deswegen könnten Sie mir diesen Urlaub nicht genehmigen.

Entweder Urlaub und Maßnahme wäre beendet oder Maßnahme und kein Urlaub. Und die kosten die mir dadurch entstehen wenn ich storniere wären nicht Ihr Problem so leid es Ihr tun würde.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Es muss ein Vertrag oder sonstwas vorliegen. Etwas, was Du am Anfang unterzeichnet hast, da muss man reinschauen. Auch in die Bedingungen, um das erfolgreich abzuschließen. Darum geht es.

wirdwerden

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32119 Beiträge, 5649x hilfreich)

In dem Vertrag wird nichts zu Corona und Nebenwirkungen stehen.
Es geht wohl hier eher darum, dass die Arbeitsvermittlerin dem TE keine Zustimmung zur Ortsabwesenheit wegen Urlaub gibt.
Da kann man lang streiten, denn Corona hat vieles verwirbelt.

Fährt er trotzdem--- erhält er für die Zeit der Ortsabwesenheit keine Leistungen.
Den LKW-Schein kann er vergessen. Muss evtl. die Kosten dem Amt erstatten.

Ob der Urlaub überhaupt Anfang Juli (wegen Corona) gemacht werden kann? Gebucht wurde vieles, was trotzdem einfach nicht geht...

Es liegt hier wohl viel auf den Waagschalen: die Finanzierung des LKW-Führerscheins durchs Amt. Die Garantie der Übernahme durch einen AG, keine Leistungen vom Amt, wenn Urlaub angetreten wird, Rückforderung der Maßnahmekosten, 2 Wochen Urlaub.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Thomas0310
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es muss ein Vertrag oder sonstwas vorliegen. Etwas, was Du am Anfang unterzeichnet hast, da muss man reinschauen. Auch in die Bedingungen, um das erfolgreich abzuschließen. Darum geht es.

wirdwerden


https://ibb.co/vZv7ssG
https://ibb.co/2KYm61h

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Thomas0310
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
In dem Vertrag wird nichts zu Corona und Nebenwirkungen stehen.
Es geht wohl hier eher darum, dass die Arbeitsvermittlerin dem TE keine Zustimmung zur Ortsabwesenheit wegen Urlaub gibt.
Da kann man lang streiten, denn Corona hat vieles verwirbelt.

Fährt er trotzdem--- erhält er für die Zeit der Ortsabwesenheit keine Leistungen.
Den LKW-Schein kann er vergessen. Muss evtl. die Kosten dem Amt erstatten.

Ob der Urlaub überhaupt Anfang Juli (wegen Corona) gemacht werden kann? Gebucht wurde vieles, was trotzdem einfach nicht geht...

Es liegt hier wohl viel auf den Waagschalen: die Finanzierung des LKW-Führerscheins durchs Amt. Die Garantie der Übernahme durch einen AG, keine Leistungen vom Amt, wenn Urlaub angetreten wird, Rückforderung der Maßnahmekosten, 2 Wochen Urlaub.


Ja das kann ich ja verstehen, aber ich bin schon recht weit und nach dem Urlaub habe ich noch mal 6 Wochen Zeit. Also der Führerschein wäre nicht in Gefahr.

Stand jetzt ist ab 01.07 wieder Urlaub möglich in Spanien, wir würden am 04.07 fahren.
Wenn ich jetzt storniere muss ich die komplette Miete zahlen von dem Ferienhaus. Schlappe 3200€.

Ich werde meine Rechtsschutzversicherung mal einschalten/befragen ..


Danke für alle tipps/Anregungen und Bemühungen

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4204x hilfreich)

Zitat (von Thomas0310):
Schlappe 3200€.


Damit kann man auch geschmeidig den LKW Lappen selbst bezahlen, wenn man nicht vollkommen unbegabt ist .....

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